Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und
SPD beschloss der Ausschuss einen Änderungsantrag, demzufolge auch für
Betriebe in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft wie etwa einer GmH & Co. KG die mögliche Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe sowie Namen und Anschrift des sie beherrschenden Unternehmens zu erheben sind. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der FDP und der Linken. Der
Bundestag wird das Gesetz aller Voraussicht nach in der kommenden Sitzungswoche Anfang Juni verabschieden.
Die FDP spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Auskunftspflicht im Agrarstatistikgesetz abzuschaffen und Auskunftserteilungen für die Strukturerhebungen in land- und fortwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich freiwillig zu gestalten. Während der Datenhunger von Tech-Unternehmen zunehmend in der Kritik stehe, würden hunderttausende Landwirte per Gesetz zur Auskunft verpflichtet, monierte der Agrarsprecher der Liberalen, Dr. Gero Hocker. Dabei spiele es keine Rolle, ob der
Betrieb öffentliche Fördergelder empfange oder nicht.
Eigentumsverhältnisse,
Pachtpreise, Betriebsverflechtungen und Informationen zur
Hofnachfolge würden genauestens abgefragt, erklärte Hocker. Der Staat wisse mehr „als so manch eine Bank“. Zwar bringe Transparenz Vertrauen, räumte der FDP-Politiker ein. Man solle jedoch den Landwirten nicht mehr abverlangen, „was wir selbst zu geben nicht bereit sind“.
Demgegenüber geht der Linken-Antrag im Hinblick auf eine Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe im Rahmen der
Agrarstrukturerhebung über den Regierungsentwurf hinaus. Der auskunftspflichtige Betrieb solle nicht nur seine Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe angeben, sondern zugleich die Unternehmensgruppe konkret darstellen, um eine Zuordnung von Mutterunternehmen und deren Tochterfirmen zu ermöglichen.
Agrarsprecherin Dr. Kirsten
Tackmann kritisierte die von Union und SPD vorgesehene Änderung des Agrarstatistikgesetzes als inkonsequent und unzureichend. Der Antrag ihrer Fraktion hätte laut Tackmann eine Offenlegung der Netzwerke landwirtschaftsfremder Investoren ermöglicht. Landwirtschaftlicher Boden sei mittlerweile ein Spekulationsobjekt. Zwar habe die Koalition das Problem erkannt, aber die vorgeschlagene Änderung des Agrarstatistikgesetzes gehe nicht weit genug.