Damit gilt in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten ein generelles Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die
Bienen und Bestäuber gefährden.
In bestimmten Gebieten soll es laut Angaben des Bundesumweltministeriums mit Blick auf Ackerflächen die Möglichkeit geben, auf Landesebene entwickelte kooperative Konzepte vorrangig umzusetzen, die die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel honorieren. Die
Neuregelung sieht außerdem weitere Anwendungseinschränkungen für
Glyphosat unter anderem für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung sowie den Ausstieg für diesen Wirkstoff bis Ende 2023 vor. Daneben gilt ein bei jeglichem Pflanzenschutzmitteleinsatz einzuhaltender genereller Mindestabstand zu Gewässern.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeigte sich zufrieden mit den Änderungen. Für die Zukunft der Ökosysteme sei es wichtig, dass künftig weniger Flächen gespritzt würden und mehr Rückzugsräume für Insekten blieben. Mit dem Insektenschutzpaket sei ein guter Mix gelungen aus Ordnungsrecht,
Vertragsnaturschutz und freiwilligen Vereinbarungen.
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, forderte anlässlich des Inkrafttretens der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Bund und Länder dazu auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit der „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ über die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) den Landwirten angeboten werden könne.
Die Länder müssten dann entsprechende Förderprogramme anbieten. Der landwirtschaftliche Berufsstand appellierte an die Bundesländer, jetzt gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden Vereinbarungen über kooperative Maßnahmen im Insektenschutz auf den Weg zu bringen.
250 Millionen Euro stehen bereit
Stegemann erinnerte daran, dass sich die Unionsfraktion mit Nachdruck beim Insektenschutzpaket für die Interessen der betroffenen Landwirte eingesetzt habe. Im Ergebnis hätten nicht nur die Länderregelungen und kooperative Vereinbarungen weiterhin Vorrang, sondern die betroffenen Landwirte bekämen zusätzlich einen Ausgleich für Einkommenseinbußen und Einschränkungen. „Diese klare Zusage an die Landwirtschaft war die Voraussetzung für die Unionsfraktion gewesen, um dem Insektenschutzpaket zustimmen zu können“, so der CDU-Politiker.
Der
Bundestag hatte vor der Sommerpause im Rahmen des Insektenschutzpakets die Bereitstellung von zusätzlichen 65 Mio Euro an Bundesmitteln für die
GAK beschlossen, um Einkommenseinbußen abzufedern, die den Landwirten durch Insektenschutzauflagen entstehen. Zusammen mit den im Sonderrahmenplan Insektenschutz bereits verfügbaren 85 Mio Euro und den jeweiligen Kofinanzierungsmitteln der Länder stehen damit künftig bis zu 250 Mio Euro für den Insektenschutz in der Landwirtschaft zur Verfügung.
Offene Fragen zügig klären
Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Eberhard Hartelt, rief Bund und Länder ebenfalls auf, nun unverzüglich den finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen des Pflanzenschutzeinsatzes in Schutzgebieten umzusetzen. Zur Verlässlichkeit der Politik gehöre, dass die neuen Auflagen erst dann griffen, wenn der zugesagte finanzielle Ausgleich für die Landwirte tatsächlich umgesetzt werde.
Ferner unterstrich Hartelt die Wichtigkeit des kooperativen Naturschutzes. Dieser sei die erfolgversprechendste Strategie im Insektenschutz und müsse in der Praxis den Vorzug vor pauschalen Verboten und Auflagen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten erhalten. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) forderte die Landesregierung in Düsseldorf ebenfalls dazu auf, den Erschwernisausgleich schnell zu verankern und finanziell angemessen auszustatten. Außerdem seien noch offene Fragen zu klären.
Die Landwirte seien mitten in der Aussaat für das kommende Jahr. Sie bräuchten jetzt Gewissheit, wie Nordrhein-Westfalen die neuen Vorgaben zum Pflanzenschutzeinsatz an Gewässern, aber auch das Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten umsetzen werde.
Landwirte im Insektenschutz aktiv
Zugleich übte der
WLV Kritik an Inhalten des Insektenschutzpaketes. „Wir haben in der Debatte um den Insektenschutz immer wieder betont, dass wir auf Kooperation statt Verbote setzen und der Schutz der Bestäuber im ureigenen Interesse der
Bauern liegt“, erklärte Verbandspräsident Hubertus Beringmeier. Dennoch träten jetzt Regelungen in Kraft, die dem Kooperationsansatz im
Naturschutz widersprächen und einen „massiven Vertrauensbruch der Politik“ darstellten.
Es sei fachlich nicht nachvollziehbar, dass der Einsatz von Glyphosat in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten ausnahmslos verboten werde. Eine pfluglose Bodenbewirtschaftung sei damit in diesen Gebieten vielfach nicht mehr möglich. Das schade dem
Erosionsschutz, dem Schutz des Trinkwassers und auch dem Klimaschutz. Pflügen setze mehr
CO2 frei und beschleunige die Mineralisation von Nährstoffen, die durch Auswaschung ins
Grundwasser gelangten und die
Wasserqualität gefährdeten, gab der WLV-Präsident zu bedenken.
Der
Landesbauernverband (
LBV) Brandenburg wies auf das Engagement der
Betriebe im kooperativen Insektenschutz hin. Gerade im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) leisten Brandenburgs Landwirte viel für Insekten, und zwar auf großer Fläche. Mit dem geplanten Landesgesetz zur Stärkung des Insektenschutzes biete sich nun die einmalige Gelegenheit, diesen Weg konsequent weiter zu gehen, in dem auch die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt würden.