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03.05.2013 | 09:04 | Agrarwende 

Änderungen der Haltungsverordnungen im Tierschutzgesetz gefordert

Düsseldorf - Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung ist das Ziel einer Bundesratsinitiative der NRW-Landesregierung für die kommende Bundesratssitzung.

Schweinehaltung
(c) proplanta
„Die Tiere haben zu wenig Platz, sie werden zu energiereich gefüttert und sie benötigen mehr Beschäftigungsmaterial, um ihrem Drang zum Spielen und Erkunden nachgehen zu können“, erläuterte der zuständige Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Er kritisierte, das derzeitige Mastverfahren sei überreizt und die Tiere leistungsmäßig überfordert. Die Folge seien tierschutzwidrige Zustände in den großen Mastanlagen. „Wir fordern deshalb von der Bundesregierung einen besseren Schutz der Tiere. Sie muss die Haltungsverordnungen im Tierschutzgesetz ändern und an dem grundgesetzlich verankerten Staatsziel des Tierschutzes ausrichten.“





Folgende Maßnahmen werden in der Bundesratsinitiative beschrieben:

- 30 Prozent mehr Platz in den Ställen

- Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial wie z.B. Stroh oder Heu

- Bereitstellung von Strukturfutter (Stroh, Heu Silage) zur Stabilisierung des Darmtrakts

- Nachweis der Sachkunde

- Mindestsäugezeit 28 Tage, nicht wie derzeit üblich 21 Tage und generelles Verbot der mutterlosen Aufzucht von Ferkeln

- Einholung einer tierärztlichen Beratungsleistung bei vermehrten Totgeburten oder Verlusten während der Aufzucht

- fünf Kilogramm Mindestgewicht der Ferkel vor dem Absetzen vom Muttertier, um so einen ausreichenden Entwicklungsstand vor der Aufzuchtphase sicherzustellen


Die leistungsmäßige Überforderung von landwirtschaftlichen Nutztieren stellt ein wichtiges strukturelles Problem in der Landwirtschaft dar. Sichtbar wird dies unter anderem an aggressiven Verhaltensweisen der Tiere (z.B. Kannibalismus), die man durch zootechnische Eingriffe (zum Beispiel Kürzen von Schwänzen oder Zähnen bei Schweinen) zu beherrschen versucht. Das Amputieren („Kürzen“) verdeckt jedoch nur die Mängel im System der konventionellen Tierhaltung, wie in der NRW-Studie „Schwänzekürzen beim Schwein“ nachgewiesen werden konnte.

Die Studie zeigt, dass ein Entzündungsgeschehen im Schwanzgewebe vorliegt, dessen Ursachen vor allem in Managementfehlern beim Füttern und Tränken liegen. Durch die Entzündungen an den Schwänzen kommt es zur Juckreizbildung und so zu gegenseitigem Beknabbern und Beißen. Den Schweinen mangelt es an einer ausreichenden Versorgung mit Strukturfutter (Heu, Stroh, Silage). In Verbindung mit einem zu frühen Absetzen vom Muttertier, den genetisch fixierten, sehr hohen Tageszunahmen und Fehlern im Tränkemanagement kommt es dann bereits bei Ferkeln zu krankhaften Veränderungen im Magen-/Darmbereich, auch als mangelnde Darmstabilität, bekannt. Die Folgen beginnen bereits in der frühen Aufzuchtphase und reichen bis in den Mastbereich.

„Wir wollen die Agrarwende in einem konstruktiven Dialog gemeinsam mit den Landwirten gestalten und nicht gegen sie“, sagte der Minister. „Bereits Ende März haben wir die Details der Studie und der Bundesratsinitiative mit den Landwirtschaftsverbänden diskutiert. Zudem führen wir weitere Feldstudien durch, um konkrete Maßnahmen gegen das Schwanzbeißen zu entwickeln, die die Landwirte direkt umsetzen können.“

Außerdem finanziert das Land Nordrhein-Westfalen eine tiergesundheitliche Studie an inneren Organen von Schweinen, die an der Fachhochschule Südwestfalen (Soest) durchgeführt wird, um herauszufinden, ob diese Entzündungen nur auf die äußeren Körperregionen (Schwanz und Ohren) beschränkt sind oder auch die inneren Organe (z. B. das Herz) betreffen.

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz wie zum Beispiel der NRW-Tierschutzbericht oder der Entwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de. (PD)
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