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13.08.2012 | 09:20 | Saatgutrechtliche Verordnungen 

Saatgutverkehrsgesetz soll geändert werden

Berlin - Eine Reihe von Anpassungen im geltenden Recht sieht der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine 16. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.

Z-Saatgut
Z-Saatgut (c) proplanta
In erster Linie geht es darum, die Rechtsgrundlage zum Inverkehrbringen von Saatgutmischungen zu vervollständigen, die der Erhaltung genetischer Ressourcen dienen. Bislang fehlten dafür die entsprechenden Ermächtigungen im Saatgutverkehrsgesetz. Daneben soll für Blaue Luzerne das Inverkehrbringen von Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation ermöglicht werden.

Novelliert werden sollen die Regelungen für die Anerkennung des Saatguts von Getreidehybridsorten. Unter anderem soll die Nachprüfung von Basissaatgut von Hybridsorten, die bislang nur für Roggen vorgesehen ist, auf Hybridsorten aller Getreidearten ausgeweitet werden.

Gleichzeitig soll die Prüfintensität von zertifiziertem Hybridsaatgut reduziert werden. Um zeitliche Engpässe bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, soll der Termin für die Beantragung der Saatgutanerkennung bei Leguminosen auf den 31. März vorverlegt werden. (AgE)
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