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24.06.2013 | 12:47 | Tabakproduktrichtlinie 

Agrarexperten plädieren für Tabakregulierung mit Augenmaß

Brüssel - Die EU-Novelle zur Tabakproduktrichtlinie darf den EU-Tabakanbau nicht weiter schwächen. Dafür hat sich vergangene Woche der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments ausgesprochen.

Tabakanbau
(c) proplanta
In einer Empfehlung an den federführenden Umweltausschuss betonen die Agrarexperten, dass es keine direkte Verbindung zwischen Tabakanbau und Konsum gebe. Ein großer Teil des EU-Tabaks stamme von kleinen Familienbetrieben; sie sollten auch weiterhin die Gelegenheit haben, ihre hochwertigen Produkte zu vermarkten. Gleichzeitig soll ihnen der Übergang in andere Produktionszweige mit EU-Mitteln erleichtert werden.

Mentholzigaretten sollen nach dem Willen der Abgeordneten nicht verboten werden, andere aromatisierte Glimmstengel hingegen schon - sofern wissenschaftliche Gründe dafür vorliegen und die Mitgliedstaaten das wünschen. Zucker soll legaler Zusatzstoff bleiben, ebenso wie Stoffe, die erwiesenermaßen die Qualität von Tabak verbessern, der an ungünstigen Standorten angebaut wurde.

Ferner sprachen sich die Agrarexperten dafür aus, Verbraucher besser über die Gefahren des Rauchens aufzuklären. Dafür soll ein eigener EU-Fonds eingerichtet werden. Außerdem tritt der Ausschuss für ein Verbot des grenzüberschreitenden Handels mit Tabakprodukten sowie des Internetgeschäfts ein. Die Nutzung von Oraltabak soll zwar beschränkt, aber nicht verboten werden.

Der Umweltausschuss wird jetzt entscheiden, welche der Anregungen für den Bericht der britischen Sozialdemokratin Linda McAvan im Juli aufgegriffen werden. Die Erste Lesung im Plenum ist für Oktober vorgesehen. (AgE)
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