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27.02.2013 | 09:29 | Gemeinsame Agrarpolitik 

Agrargenossenschaften halten Terminkontrakte für unverzichtbar

Berlin - Für die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) stehen das Greening und die Degression/Kappung der Direktzahlungen im Mittelpunkt des Interesses.

Agrarpolitik
(c) proplanta
„Beim Greening bin ich nach wie vor der Meinung, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die richtige Antwort auf die bereits heute engen Versorgungsbilanzen in der EU und weltweit sind. Wir haben den Vorschlag, sieben Prozent der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen zur Verfügung zu stellen, stets klar abgelehnt. Ich erwarte, dass der Prozentsatz im Zuge der Kompromissfindung reduziert wird", führte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), bei der Jahrespressekonferenz aus.

Bei der umstrittenen Kappung der Direktzahlungen sollen nun die Mitgliedstaaten entsprechend ihren Erfordernissen entscheiden und verfahren können. „Das ist mit Blick auf die besondere Betroffenheit der Agrargenossenschaften im Osten Deutschlands ein Fortschritt. Für die Unternehmen bleiben aber mit Blick auf mögliche Änderungen politischer Konstellationen Unsicherheiten bestehen", betonte Nüssel.

„Unsere Prioritäten bei Degression und Kappung bleiben unverändert: Kooperative landwirtschaftliche Unternehmensformen wie die Agrargenossenschaften müssen von der Kappung ausgenommen bleiben. Dafür setzen wir uns bei der Abstimmung im Europäischen Parlament Mitte März ein", so Nüssel.

Die Ziele des EU-Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf EU-Mitgliedstaaten unterstützt der DRV im Grundsatz: Es sollen „unverantwortliches Handeln mit Finanzprodukten eingedämmt und ein Beitrag des Finanzsektors zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet werden".

Gleichwohl lehnt es Nüssel ab, dass Warentermingeschäfte zur Durchsetzung dieser Ziele herangezogen werden sollen. „Die Finanztransaktionsteuer darf die Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Warentermingeschäften nicht zusätzlich belasten. Unsere Unternehmen sind dringend darauf angewiesen, die Risiken der zunehmenden Preisschwankungen abzusichern.

Warenterminbörsen sind auch in der EU ein unverzichtbares Instrument des Risikomanagements. Sie müssen durch mehr Liquidität gestärkt werden. Weder diese Börsen noch die Agrar- und Ernährungswirtschaft sind für die Auswirkungen der EU-Finanzkrise verantwortlich zu machen. Eine steuerliche Belastung dieses Risikomanagements lehne ich entschieden ab", unterstrich der DRV-Präsident.

In diesem Zusammenhang betonte Nüssel, dass Terminkontrakte auf Agrarpreise ein unverzichtbares Instrument der Preisbildung, Marktinformation und Preisabsicherung sind. „Leider wird ihnen oftmals in der öffentlichen Diskussion mit dem Begriff Spekulationen ein negatives Image verpasst. Ich erwarte von der nationalen und europäischen Politik, dass sie auch in diesem Bereich praxisgerechte Rahmenbedingungen gewährleistet", so Manfred Nüssel. (drv)
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