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22.03.2007 | 11:19 | Zuckererzeugung  

Agrarminister Dietzel bedauert Entscheidung der Südzucker AG

Wiesbaden - „Die EU-Kommission hat Anfang dieses Monats entschieden, dass die Zuckererzeugung für die bevorstehende Saison reduziert werden muss, allein in Deutschland um 13,5 Prozent.

Südzucker
(c) proplanta
Opfer der verfehlten EU-Zuckermarktreform ist jetzt ausgerechnet das Werk der Südzucker AG in Groß-Gerau. Das kostet nicht nur Arbeitsplätze sondern verursacht auch größere Transportwege für die Südhessischen Bauern“, so kommentierte Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel die Meldung aus der Mannheimer Zentrale des Südzuckerkonzerns heute in Wiesbaden.

„Wir werden in den nächsten Tagen mit den hessischen Anbauverbänden Gespräche über die möglichen Auswirkungen auf die Produktionsstandorte in der Wetterau und im südhessischen Raum führen. Unser Ziel wird es sein, Lösungswege aufzuzeigen, um weiterhin die Wirtschaftlichkeit in diesen traditionellen Anbauregionen zu sichern“, so der Minister weiter.

Betroffen seien rund 1.700 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Zucker-rübenanbaufläche von rund 12.000 Hektar, die sich jeweils zur Hälfte auf Regionen nördlich und südlich des Mains aufteilten. Zum nächstgelegenen Zuckerwerk Offstein im pfälzischen Obrigheim müssten die Rüben über weitere 50 Kilometer transportiert werden, teilte Dietzel mit. Für das Anbaugebiet Wetterau könne jedoch auch eine Anlieferung an die Fabrik in Wabern in Betracht gezogen werden. „Die Erhaltung dieses Standortes im Schwalm-Eder-Kreis, es ist das nördlichste Südzuckerwerk, müssen wir im Hinblick auf die ungünstigere Wirtschaftsstruktur in Nordhessen mit einer gewissen Erleichterung betrachten“, so Dietzel abschließend.


Hintergrundinformationen:
Die neue EU-Zuckermarktordnung mit einer Laufzeit bis September 2015 trat am 1. Juli 2006 in Kraft. Politische Zielsetzung ist es, die Vorgaben der WTO zu erfüllen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Zuckersektors zu stärken. Hierzu ist eine Reduzierung der Quotenzuckerproduktion von europaweit insgesamt 5-6 Mio. t, das sind 25-30% des derzeitigen Produktionspotenzials, notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen hat die EU neben einer deutlichen Absenkung der Garantiepreise einen Restrukturierungsfonds eingerichtet, der den nicht effizienten Zucker-erzeugern – vor allem auf den klimatisch weniger geeigneten Standorten Nord- und Südeuropas – die Möglichkeit gibt, ihre Quoten zu einem attraktiven Preis zurückzugeben.

Der Restrukturierungsfonds startete im Zuckerwirtschaftsjahr 2006/07 mit einer Quotenrückgabe von 1,5 Mio. t im Rahmen der Erwartungen. Die Frist für die Rückgabe der Quote für das Zuckerwirtschaftsjahr 2007/08 endete am 31. Januar 2007. Doch diesmal lagen Absichtserklärungen für die Rückgabe mit 0,7 Mio. t deutlich hinter der Zielvorgabe zurück.

Die EU-Kommission hat deshalb, vor der diesjährigen Anbauentscheidung der Landwirte, eine Kürzung der Quoten für die EU-Zuckererzeuger beschlossen. Dabei waren Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich, die aufgrund ihrer besseren Standortvoraussetzungen den Restrukturierungsfonds bisher weniger in Anspruch genommen haben, stärker betroffen. Als weiteres marktentlastendes Element sieht die neue Zuckermarktordnung die Möglichkeit vor, Industriezucker für die Bioethanolproduktion herzustellen. Der ausschlaggebende Faktor für den stark wachsenden Bioethanolmarkt ist das am 1. Januar 2007 in Deutschland in Kraft getretene Biokraftstoffquotengesetz, das eine Beimischungs-verpflichtung von Bioethanol zu herkömmlichem Kraftstoff vorschreibt. (HMULV)
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