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06.02.2013 | 06:14 | Agrarpolitik 

Länderminister legen Positionspapier für Agrarreform vor

Mainz - Wenn die EU-Staats- und Regierungschefs heute über die Finanzen der Europäischen Union für die nächsten sieben Jahre verhandeln, werden auch die Weichen für die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik der EU gestellt.

EU-Fahnen
(c) finecki - fotolia.com
Die Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) und die Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Baden-Württemberg), Dr. Robert Habeck (Schleswig-Holstein) und Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) sehen in der anstehenden GAP-Reform die historische Chance für die Entwicklung hin zu einer verbraucher- und umweltgerechten Agrarpolitik sowie zu einer mittelständischen und bäuerlichen Landwirtschaft. Anstelle von „Masse statt Klasse“ wollen wir eine Landwirtschaft, die negative Folgen für den Klima-, Umwelt-, Ressourcen- und Tierschutz minimiert.


Die Ministerin und die Minister fordern daher:

1. Die Entscheidung über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 muss zügig herbeigeführt werden. Kürzungen von Mitteln für die Landwirtschaft und die Entwicklung der Ländlichen Räume sind angesichts der demografischen Herausforderungen des Ländlichen Raums sowie des drückenden Handlungsbedarfs im Natur-, Umwelt-, Tier-, Klima- und Ressourcenschutz sowie für die Bewältigung der Energiewende nicht verantwortbar. Der EU-Haushalt benötigt ausreichende Mittel für eine umwelt- und klimaschützende Landwirtschaft, um die europäische Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen und die Ernährungssituation zu verbessern und für vitale und zukunftsfähige ländliche Räume.

2. Die Bürgerinnen und Bürger unterstützen eine grünere und gerechtere Agrarpolitik und eine Verknüpfung der flächenbezogenen Zahlungen der ersten Säule mit klar definierten Umweltleistungen, das sogenannte Greening. Diese Mittel müssen nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ eingesetzt werden .Ein ernsthaftes Greening ist daher unverzichtbar und stärkt auch die Akzeptanz für die EU-Agrarpolitik. Ein „Greenwashing“, wie die Bundesregierung es postuliert, würde das Gegenteil bewirken und ist daher strikt abzulehnen.

3. Die Mittel der zweiten Säule sollen aufgestockt oder zumindest in derzeitiger Höhe erhalten werden. Sie sind notwendig, weil der Markt artgerechte Tierhaltung sowie den schonenden Umgang mit Boden, Wasser, Biodiversität, Klima und Luft nicht in ausreichender Weise honoriert und die ländlichen Räume u.a. wegen des demographischen Wandels vor großen Herausforderungen stehen. Jeder Mitgliedsstaat kann die Förderprogramme der zweiten Säule maßgeschneidert ausgestalten und damit den ländlichen Räumen helfen, eine Zukunftsperspektive zu entwickeln und lebenswert zu bleiben:Für vitale Dörfer und vielfältige Landschaften, für Umwelt, Natur und Artenvielfalt und, nicht zuletzt, für eine Anerkennung der gesellschaftlichen Leistungen der Bäuerinnen und Bauern und der landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

4. Die Einheitliche Gemeinsame Marktordnung muss für tiefgreifende Krisen ein effizientes Instrumentarium bereithalten. Nur so können Agrarsektoren, die großen Preisschwankungen unterliegen, in Notfällen stabilisiert werden und somit marktgerechter agieren. Dem Vernehmen nach setzt sich die deutsche Bundesregierung im Vorfeld des Gipfels in Brüssel vehement dafür ein, den Anteil der ökologischen Vorrangflächen auf 3,5 Prozent der Ackerfläche festzusetzen anstatt der von der EU-Kommission vorgesehenen 7 Prozent. Bei Halbierung dieser Verpflichtungen soll die Mittelausstattung der ersten Säule für die Direktzahlungen in ihrem Umfang erhalten bleiben. Die Mittel der für die Entwicklung der ländlichen Räume und zur Bewältigung der Umweltaufgaben essenziellen zweiten Säule hingegen sollen erheblich gekürzt werden. Diese rückwärtsgewandte Taktiererei schwächt die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum, gefährdet die gesellschaftliche Unterstützung und versperrt neue Wege zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben. Unsere Position entspricht damit dem einstimmigen Beschluss der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder und dem Votum des Bundesrates. (PD)
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