Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
08.10.2016 | 08:03 | Gentechnik-Pflanzenanbau 

Agrarministerin Höfken fordert Nachbesserung bei Gentechnikgesetz

Mainz - „Der Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt legt die Zuständigkeit für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Bundesebene und kommt damit der Forderung der Bundesländer im Grundsatz nach. Das ist zu begrüßen.“

Gentechnik-Pflanzenanbau
(c) proplanta
„Allerdings stellt der Entwurf dem nationalen Anbauverbot riesige Hindernisse in den Weg und macht der Gentechnik in den Bundesländern die Hintertür weit auf“, erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken heute zu dem Gesetzentwurf.

So sehe der Entwurf vor, dass für ein bundesweites Verbot außer der Mehrheit der Bundesländer auch sechs Bundesressorts zustimmen müssen, darunter das gentechnikfreundliche Forschungsministerium. Ein nationales Anbauverbot für Gentechnik werde damit durch die Hintertür praktisch unmöglich gemacht, befürchtet Höfken und fordert Nachbesserung.

Doch selbst wenn ein nationales Anbauverbot ausgesprochen werde, sehe der vorliegende Gesetzentwurf noch eine weitere Hintertür für die Gentechnik vor. Sobald ein Land mitteilt, dass in seinem Hoheitsgebiet wieder der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen werden soll, kann das Bundelandwirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates aktiv werden.

„Das bedeutet, dass ein nationales Anbauverbot durch ein einziges Land jederzeit unterlaufen werden kann. Die Mehrheitsentscheidung kann damit ausgehebelt werden, ohne dass sich die benachbarten Bundesländer vor den Folgen für die eigene Landwirtschaft wehren können“, sagte die Ministerin.

Damit wäre genau das möglich, was durch das bundesweite Verbot verhindert werden sollte: Ein Flickenteppich von Einzel-Länder-Zulassungen von Genpflanzen auf den Feldern und damit das Risiko der Verunreinigung für die gesamte konventionelle und ökologische Landwirtschaft, die weitere Lebensmittelkette und unsere Umwelt, kritisierte Höfken den Entwurf.

Der Bundesrat hatte im September 2015 einen eigenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Opt-Out-Richtlinie beschlossen, der im Bundestag jedoch bislang nicht beraten wurde. Die Opt-Out-Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen.

Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung ermögliche jedoch ein „Opt-Out vom Opt-Out“. Das mache keinen Sinn und müsse geändert werden fordert die Ministerin.

„Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung bei der Agro-Gentechnik schon im Vorgriff auf die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta die Interessen von USA und Kanada auf Absenkung unserer gesetzlichen Rahmenbedingungen einbezieht“, so Höfken.
mueef-rlp
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich

 Agrarstrukturwandel in Bayern schreitet voran

 Nutrias breiten sich in Mecklenburg-Vorpommern aus - Gefahr für Deiche

 Kanzlerrunde zur Landwirtschaft - Ringen um Entlastungen

 Waschbären-Jagd nicht zielführend