19.12.2006 | 21:32 | Agrarzahlungen
Agrarrat verlängert vereinfachte DirektzahlungenBRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat am Dienstag die Entscheidung des Agrarrates begrüßt, die vereinfachte Regelung für Direktzahlungen in acht der Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beigetreten sind, bis 2010 zu verlängern. |
(c) proplanta Um die Verwaltung der GAP zu vereinfachen, dürfen die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung noch weitere zwei Jahre bis Ende 2010 anwenden. Im Rahmen dieser Regelung werden in den Regionen aus regionalen Finanzdotationen einheitliche Zahlungsansprüche je Hektar gewährt, wie die Kommission weiter mitteilte.
"Ich prüfe eingehend, wie eine möglichst einfache Gemeinsame Agrarpolitik verwirklicht werden kann", erklärte Mariann Fischer Boel, für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständiges Kommissionsmitglied. "In diesem Zusammenhang ist es ausgesprochen sinnvoll, die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung zu verlängern, weil sie sich in den Ländern, in denen sie angewandt wird, als einfache und wirkungsvolle Methode zur Unterstützung der Landwirte erwiesen hat."
Die auf einem Vorschlag der Kommission beruhende Vereinbarung beinhaltet folgende Veränderung verschiedener Vorschriften für Direktzahlungen: Die neuen Mitgliedstaaten, die einheitliche Flächenzahlungen leisten, können diese Art der Einkommensstützung für Landwirte bis Ende 2010 (statt bis Ende 2008) anwenden. Ab Anfang 2009 müssen die Landwirte in den Ländern, die sich für die Weiterführung dieser vereinfachten Direktbeihilferegelung entscheiden, ebenso wie die Landwirte in anderen Mitgliedstaaten gemäß der Auflagenbindung ("Cross-Compliance") die Anforderungen in den Bereichen Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz erfüllen, um im Rahmen der Direktzahlungsregelungen und bestimmter Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums Zahlungen in voller Höhe zu erhalten.
Die Regeln für die Beihilfefähigkeit im Rahmen der einheitlichen Flächenzahlung für Olivenanbauflächen werden vereinfacht. Es wird klargestellt, dass die schrittweise Einführung von Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten nicht für Direktzahlungen im Zuckersektor gilt, heißt es weiter. DJG/12/crb/19.12.2006
Dow Jones Newswires December 19, 2006 11:12 ET (16:12 GMT) Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
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