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13.04.2021 | 16:50 | Systemwechsel 

Agrarreform in Deutschland: Was ändert sich für die Bauern?

Berlin - Der Streit über die Details hat sich wochenlang hingezogen, nun hat die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland endlich die Kabinettshürde genommen.

Nationale Agrarreform
Monatelang haben sie gerungen - erst auf EU-Ebene, dann unter den Ministerinnen und Ministern in Deutschland. Herausgekommen ist nun das, was Bundesagrarministerin Julia Klöckner als «Einstieg in einen Systemwechsel» für die Landwirtschaft bezeichnet. (c) proplanta
Doch was bedeutet das an diesem Dienstag verabschiedete Gesetzespaket für die Bauern in Deutschland? Und wie genau soll der Umwelt- und Klimaschutz im Agrarsektor stärker verankert werden? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

SYSTEMWECHSEL: Mit den neuen Beschlüssen soll ein Systemwechsel eingeleitet werden, der die Landwirtschaft ab dem Jahr 2023 umwelt-, tier- und klimafreundlicher machen soll. Insgesamt werden in Deutschland derzeit jährlich rund sechs Milliarden Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. Bislang war der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie verfügbar, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Das soll sich nun ändern.

ZEITPLAN: Die Umsetzung der EU-Agrarreform gilt für den Zeitraum zwischen 2023 und 2027. Bis Anfang 2023 gilt eine Übergangsphase, in der die bisherigen Regeln weitgehend beibehalten werden.

ÖKOREGELUNGEN: Ein wichtiger Hebel, der noch per Verordnung geregelt werden muss, ist, dass künftig 25 Prozent der Direktmittel an deutsche Bauern für Ökomaßnahmen reserviert sein sollen. Das entspricht mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Um diese Mittel abzurufen, haben Landwirte die Wahl zwischen verschiedenen Ökomaßnahmen. Zusätzliches Geld gibt es beispielsweise für mehr Naturschutz auf Weiden und Wiesen, für den Verzicht auf Pestizide oder für Öko-Leistungen in Schutzgebieten.

UMSCHICHTUNGSMECHANISMUS: Während die sogenannte erste Säule die Direktzahlungen an Landwirte umfasst (insgesamt 4,9 Milliarden Euro), sind in der zweiten Säule Mittel reserviert, die den ländlichen Raum stärken sollen und zweckgebunden sind für mehr Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Im aktuellen Modell umfasst dieser zweite Topf 1,1 Milliarden Euro.

Ab 2023 sollen zehn Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule umgeschichtet werden, der zweite Topf wächst damit um 490 Millionen Euro. Sukzessive steigt dieser Anteil, im Jahr 2026 beträgt die Umschichtung schon 15 Prozent. Das wären dann etwa 740 Millionen Euro mehr für Umwelt- und Naturschutz. Zusätzlich vereinbart wurde auch eine Umschichtung von acht Prozent der Mittel, die bereits im Jahr 2022 greifen soll. Die bisherige Umschichtungsquote liegt bei sechs Prozent.

FÖRDERUNG FÜR BESTIMMTE BETRIEBE: Für kleinere und mittlere Betriebe steigt die Förderung von 330 Millionen Euro auf 525 Millionen. Betriebe bis 40 Hektar erhalten einen Zuschlag von 49 Euro pro Hektar. Auch junge Landwirte bis 40 Jahre profitieren von der Reform: Sie erhalten eine Förderung in Höhe von zwei Prozent der Direktzahlungen. Durchgesetzt hat sich auch eine Prämie für Weidetierhalter, die bislang nur wenig von der Flächenprämie profitieren.

BEFÜRCHTUNGEN DER LANDWIRTE: Die Landwirte befürchten durch die Reform Einkommenseinbußen. Was jetzt schon klar ist: Die Direktzahlungen, die Landwirte künftig pro Hektar, also nach der reinen Fläche, erhalten, werden durch das neue System schrumpfen. Der Deutsche Bauernverband schätzt die jährlichen Einkommenseinbußen durch die Umstellung und die neuen Eco-Schemes auf etwa 1,8 Milliarden Euro.

Auch Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) spricht von einer «enormen Veränderung für die Landwirtschaft». Derzeit seien die Zahlungen im Rahmen der Ökoregelungen lediglich als Ausgleich angelegt. Um dies zu ändern und finanzielle Anreize für die Umsetzung von Ökomaßnahmen zu schaffen, sei man noch im Gespräch mit der EU-Ebene, sagte Klöckner.

UMSETZUNG AUF NATIONALER EBENE: Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland bis Ende des Jahres seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Für das Jahr 2024 ist eine Überprüfung angesetzt - dann soll das Kabinett darüber befinden, ob nachjustiert werden muss. Parallel zum Gesetzgebungsprozess in Deutschland laufen die Beratungen auf EU-Ebene weiter - voraussichtlich noch bis Mai.

Auch dadurch könnte sich für die deutschen Landwirte noch einiges ändern, etwa die Bestimmungen zum Anteil der Flächen, den die Bauern künftig der Natur überlassen müssen. Aktuell liegt er bei drei Prozent, eine Erhöhung auf fünf Prozent ist noch Gegenstand der EU-Verhandlungen.
dpa
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