Der
Bundestag wird am Donnerstag das Dritte Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes beschließen. Mit der Neuregelung soll unter anderem die Datenerhebung bei geflügelhaltenden Betrieben künftig auf die Zahl der Haltungsplätze und nicht mehr auf die Tierzahl abgestellt werden. Legehennenhalter sollen ferner monatlich Angaben zur Haltungsform machen müssen.
Der Ernährungsausschuss wird den
Gesetzentwurf der Bundesregierung am Mittwoch abschließend beraten. Weitere Themen in der Ausschusssitzung sind unter anderem zwei Grünen-Anträge zum Tierschutz sowie zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Auf der Tagesordnung stehen ferner mehrere Berichte der Bundesregierung, so zum Verbleib von Separatorenfleisch sowie zur geplanten Novelle des Gentechnikgesetzes. Auch mit der Klima- und Energiepolitik wird sich der Ausschuss befassen.
Der
Bundesrat wird auf seiner Sitzung am kommenden Freitag mit dem Agrarzahlungen-Durchführungsgesetz den letzten Baustein zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) beschließen. Zudem entscheiden die Länder über eine von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung zur Düngeverordnung. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen. (AgE)