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31.10.2021 | 11:00 | Auszahlungsfehler 

Agrarzahlungen 2020: Ausschüttung ohne signifikante Fehlerquote

Luxemburg - Bei der Auszahlung von Geldern aus dem EU-Agrarhaushalt kommt es nach wie vor zu nur unterdurchschnittlich wenigen Fehlern.

Agrarzahlungen EU Auszahlungsfehler
Der Rechnungshof beziffert Die Fehlerquote bei den Agrarzahlungen für das Haushaltsjahr 2020 auf 2 Prozent. (c) proplanta
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ermittelte für das Jahr 2020 bezüglich des EU-Haushaltskapitels „Natürliche Ressourcen“, das 97 % der Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umfasst, eine Fehlerquote von 2,0 %. Im Vergleich dazu belief sich die ermittelte Fehlerquote für das EU-Gesamtbudget auf 2,7 %. Das geht aus dem am Dienstag voriger Woche (26.10.) von den Luxemburger Prüfern vorgestellten Bericht über den EU-Haushalt des vergangenen Jahres hervor.

Die Fehlerquote der Agrarzahlungen des Haushaltsjahres 2019 wird mit 1,9 % angegeben. Wie die Prüfer berichten, gab es bei den landwirtschaftlichen Direktzahlungen - ähnlich wie in den Vorjahren - keine signifikante Fehlerquote. Von den allerdings insgesamt nur 88 überprüften Vorgängen haben sich dem EuRH zufolge 76 als fehlerfrei herausgestellt; bei zwei geleisteten Zahlungen wurden Verstöße gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Folgen festgestellt. Bei den zehn verbliebenen Fällen hätten die Beihilfeempfänger in ihren Anträgen die landwirtschaftliche Fläche oder die Anzahl der Tiere zu hoch angegeben.

Einem höheren Fehlerrisiko unterliegen nach Angaben der europäischen Rechnungsprüfer die Bereiche ländliche Entwicklung, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt- und Klimapolitik. Dies liege auch an den in diesen Ausgabenbereichen im Vergleich zu den Direktzahlungen eher komplexen Förderbedingungen, erklärte der Luxemburger Hof. Damit erhöhe sich auch das Fehlerrisiko.

Fast 35 Prozent für „Natürliche Ressourcen“

Bei den 104 vom EuRH geprüften Vorgängen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind dem Bericht zufolge in 87 Fällen keine Fehler entdeckt worden. Von elf Auszahlungen, bei denen Unstimmigkeiten festgestellt und quantifiziert worden seien, seien bei fünf mehr als 20 % des Beihilfebetrages zu Unrecht ausgezahlt worden. Bei den übrigen sechs wurden laut den Prüfern zwar Verstöße gegen die Rechtsvorschriften festgestellt; die seien jedoch ohne finanzielle Folgen geblieben.

Der Bereich „Natürliche Ressourcen“ deckte nach den Angaben des EuRH im Haushaltsjahr 2020 mit Ausgaben von 60,6 Mrd. Euro neben der GAP auch die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) sowie einen Teil der Ausgaben für die Umwelt- und Klimapolitik abgedeckt. In der Summe entfielen 34,9 % aller EU-Gelder auf dieses Kapitel. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der EU im vergangenen Haushaltsjahr auf 173,3 Mrd. Euro. Den Berechnungen der Luxemburger Prüfer zufolge entsprach dies 1,1 % des Gesamtbruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs.

London muss noch zahlen

Der Rechnungshof stellt zur Haushaltsentwicklung fest, dass die Reaktion der EU auf die Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen der Union haben werde. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 betrage die kombinierte Mittelzuweisung aus dem EU-Wiederaufbaufonds und dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) insgesamt 1.824 Mrd. Euro, womit diese fast doppelt so hoch ausfalle wie in der vorangegangenen Haushaltsperiode. Dabei verweisen die Prüfer aber auch auf wieder mögliche Verzögerungen bei der Nutzung von Geldern aus Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, also Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Bereits in der Förderperiode von 2014 bis 2020 habe ein verspäteter Beginn die betreffenden Auszahlungen beeinträchtigt.

Eingegangen wird in dem Bericht auch auf die noch fälligen Zahlungen Londons an den EU-Haushalt. Dabei wird festgestellt, dass die EU-Jahresrechnung zum 31. Dezember 2020 einen Betrag von 47,5 Mrd. Euro ausgewiesen habe, die das Vereinigte Königreich auf der Grundlage der im Austrittsabkommen festgelegten gegenseitigen Verpflichtungen der EU-27 noch schuldig sei.

Kommission weitgehend zufrieden

Die Europäische Kommission zeigte sich mit den Inhalten des Luxemburger Prüfberichts weitgehend zufrieden. Begrüßt wurde, dass die EU-Jahresrechnung zum 14. Mal in Folge als einwandfrei beurteilt worden sei. Der Einnahmenkomplex des EU-Haushalts sei erneut nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet gewesen.

Mit Blick auf die Recht- beziehungsweise Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben habe der EuRH hingegen an seinem negativen Prüfungsurteil festgehalten. Trotz der „beispiellosen Herausforderungen“ aufgrund der Corona-Pandemie sei die geschätzte Gesamtfehlerquote bei den EU-Ausgaben 2020 auf dem Vorjahresniveau von rund 2,7 % geblieben. Dies bedeute auch, dass bei geschätzten 97,3 % der EU-Ausgaben keine Fehler vorlägen, hob die Kommission hervor. Nach ihren Angaben liegt das tatsächliche Risiko allerdings bei nur 0,9 %, da Korrekturen vorgenommen würden, wenn Fehler entdeckt würden. Zudem seien 2020 in bestimmten Politikbereichen wie der Kohäsion und in geringerem Maße bei der Wettbewerbsfähigkeit die vom EuRH gemeldeten Fehlerquoten zurückgegangen.

Zum Haushaltskapitel „Natürliche Ressourcen“ erklärte die Kommission, dass die Fehlerquote hier sehr nahe bei dem guten Ergebnis von 2019 liege. Ziel sei es, die Fehlerquote insgesamt nach Abschluss des Prüfprogramms ARACHNE auf unter 2 % zu drücken. Was allerdings wirklich für die Steuerzahler zähle, sei das Risiko, das nach Korrekturen und Rückforderungen bestehe, so die Brüsseler Behörde.

Salopperer Umgang mit EU-Geld

Höher wird das mit dem EU-Haushalt verbundene Risiko von Auszahlungsfehlern indes vom Europaparlament beurteilt. Der Haushaltskontrollausschuss beklagt in seinem am Dienstag voriger Woche (26.10.) von den Abgeordneten angenommenen Berichtsentwurf, dass die Anstrengungen zur Bekämpfung von Betrug mit EU-Mitteln „nicht in gleichem Maße“ priorisiert werde wie Betrügereien im Zusammenhang mit nationalen Ausgaben. Kritisiert wird der nur sehr geringe Rückforderungserfolg bei häufig durch die „organisierte Kriminalität“ verlorenen Geldern. Nach Schätzung des Haushaltskontrollausschusses werden bis zu 98 % der Betrugssumme nicht wieder eingezogen. Die Mitgliedstaaten müssten die Einziehungsquote deutlich erhöhen.

Darüber hinaus fordert derAusschuss von der Kommission, dieser Problematik durch den Aufbau einer EU-Einrichtung zu begegnen, die für die Einziehung der unrechtmäßig erhaltenen EU-Geldern zuständig sein soll. Wie der EuRH warnen auch die Haushaltskontrollpolitiker vor einem hohen Betrugsrisiko beim EU-Wiederaufbaufonds, der vor allem zur Abfederung der Corona-Folgen dienen soll.

Zahlstellen besser überwachen

Besonders große Betrugsrisiken sieht der Haushaltskontrollausschuss neben der Mehrwertsteuer und bei der Förderung der erneuerbaren Energien auch bei der GAP. In Verbindung mit einer unrechtmäßigen Landnahme würden durch die derzeitige Struktur der GAP-Subventionen, vor allem durch die Direktzahlungen, Anreize zum Betrug geschaffen.

Die Haushaltskontrolleure fordern eine zentralisierte Datenbank, in der die Endbegünstigten dieser Subventionen transparent dargelegt sind. Ziel dieser Datenbank müsse es vordringlich sein, Betrüger zu identifizieren und den Missbrauch von EU-Mittel zu verhindern.

Darüber hinaus wird die Kommission erneut ermahnt, die Zahlstellen in den Mitgliedsländern besser zu überwachen. Ein besonders hohes Betrugsrisiko besteht dem Haushaltskontrollausschuss zufolge bei an Tierzahlen gekoppelten Beihilfen.
AgE
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