Mit dem Entwurf sollen unter anderem Vorschriften zur sogenannten Cross-Compliance angepasst werden, die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen
Agrarpolitik (
GAP) geändert wurden. Cross-Compliance bezeichnet die Bindung von EU-Agrarzahlungen für Landwirte an vorgeschriebene Anforderungen an die Betriebsführung und Standards im Bereich des Umweltschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes.
Darüber hinaus sollen das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sowie das Marktorganisationsgesetz geändert und das Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten-Gesetz) novelliert werden. (hib/EIS)