„Die Umsetzung des 10-Punkte-Plans hat die Futterwirtschaft konstruktiv unterstützt, frühzeitig angewendet und durch Eigeninitiativen ergänzt. Konsequent wird heute schon die Trennung der Produktionsströme von Futtermittelrohstoffen und anderen Materialien verfolgt.
Eine Freiprobung aller Einzelfuttermittel mit potenziellem Risiko einer
Dioxinbelastung ist bereits seit dem Frühjahr 2011 im wirtschaftseigenen QS-System obligatorisch. Das QS-System trägt somit maßgeblich zur Optimierung der Sicherheit in der Futter- und Lebensmittelkette bei."
Mit der Initiative zur Gründung der Allianz Futtermittelsicherheit Deutschland (AFS) eG hat der
DRV darüber hinaus aufgezeigt, dass die Wirtschaft ihrer Verantwortung gerecht wird und Optimierungsansätze zur Futtermittelsicherheit selbstständig realisiert.
„Innerhalb kurzer Zeit ist es in Deutschland gelungen, Mischfutterherstellern ein effizientes Werkzeug für die gemeinsame Bewertung von Prozessen und Produkten der Lieferanten anzubieten, um noch mehr Sicherheit in der Futtermittelkette aufzubauen", betont Präsident Nüssel.
Neben einer gründlichen Vorsorge ist im Krisenfall jedoch ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Überwachungsbehörden zwingend erforderlich. Der DRV sieht seine Kritik an den heterogenen Kompetenzen der Überwachung und den föderalen Zuständigkeiten durch das Gutachten des Bundesrechnungshofes bestätigt. Präsident Nüssel stellt klar: „Futter- und
Lebensmittelsicherheit darf weder ein Thema des Wettbewerbs noch der politischen Profilierung sein."
Gleichzeitig unterstreicht er die konstruktive Zusammenarbeit von Behörden und Unternehmen, die zuletzt durch das effiziente und gleichzeitig pragmatische Vorgehen im Falle von erhöhten Dioxin-Gehalten in Zuckerrübenschnitzeln bewiesen wurde. „Die Ereignisse zu Jahresbeginn haben alle Beteiligten sensibilisiert und zu mehr Souveränität geführt", so Nüssel.
Eine „obligatorische Finanzgarantie" in Form einer Pflicht-Haftpflichtversicherung lehnt der DRV weiterhin ab, da individuelle Präventionsmaßnahmen und Qualitätssicherungssysteme der Unternehmen darin nicht berücksichtigt werden können. Außerdem ist bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens der Haftpflicht-Versicherungsschutz ausgeschlossen. „Eine Pflichtversicherung wäre nicht nur nutzlos, sondern würde letztlich auch zu höheren Verbraucherpreisen führen", stellt Präsident Nüssel klar.
Der genossenschaftliche Verbund hat auch hier reagiert: Durch eine Ergänzung für die Ertragsschadensversicherung der R+V Versicherung können landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftliche Verluste durch eine Sperrung und Lieferverbote absichern. (drv)