18.12.2009 | 02:13 | Agrarrohstoffe
Aktualisierung der Preisausgleichsmaßnahmen für landwirtschaftliche VerarbeitungsprodukteBern - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 den Entwurf für einen Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz - EWG von 1972 genehmigt. |
(c) proplanta Dieser betrifft die Aktualisierung der Preise für Agrarrohstoffe auf den Märkten der Schweiz und der EU gemäß dem Protokoll Nr. 2 über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.
Da sich die Preisdifferenzen für Agrarrohstoffe zwischen der Schweiz und der EU seit der letzten Anpassung der Referenzpreise vom 1. Februar 2009 verändert haben, besteht zum heutigen Zeitpunkt Bedarf für eine Aktualisierung. Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses können die Referenzpreise wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt werden. Aufgrund einer Annäherung der Marktpreise zwischen der Schweiz und der EU werden die meisten Referenzpreisunterschiede kleiner. Bei Butter und Kartoffeln ist die Preisdifferenz weiter angestiegen. Die neuen Referenzpreise sollen ab dem 1. Februar 2010 angewendet werden.
Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz - EWG wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es regelt den Preisausgleich für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte wie Schokolade, Biskuits oder Teigwaren. Es sieht vor, dass die darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen mindestens einmal jährlich durch den Gemischten Ausschuss überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese Referenzpreise sind maßgebend für die Höhe der Preisausgleichsmaßnahmen (Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge) im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. (EVD)
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