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03.04.2020 | 12:32 | Gesetzesnovelle 

Anhörungsphase beim Artenschutz-Gesetz verlängert

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung wird die Anhörungsfrist für die geplante Gesetzesnovelle zum Artenschutz von drei auf sechs Wochen verlängern.

Artenschutz-Gesetz BW Anhörungsphase
Baden-Württembergische Landesregierung verlängert Anhörungsphase beim Artenschutz-Gesetz. (c) proplanta
Einen entsprechenden Bericht der «Badischen Zeitung» bestätigte eine Sprecherin von Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Die Frist läuft demnach nun bis einschließlich 28. April. Die grün-schwarze Koalition entspreche damit der dringenden Bitte verschiedener Verbände.

Angesichts der Corona-Krise hatten unter anderem Vertreter der Landwirtschaft mehr Zeit gefordert. Die Regierung will Naturschutzgesetz, Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ändern.

Die Änderungen kamen durch das Volksbegehren «Rettet die Bienen» ins Rollen, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren. Naturschützer und Bienenfreunde hatten sich bereit erklärt, mit der Landesregierung an einem alternativen Entwurf zu arbeiten.
dpa/lsw
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