(c) proplanta Die entsprechenden Richtlinien seien so ausgelegt, dass jeder Betroffene nur einen Antrag stellen müsse, sagte Baustaatssekretärin Inge Klaan am Montag in Erfurt.
Die Mittel würden in sechs verschiedenen Bereichen ausgezahlt, von Privathaushalten über gewerbliche Wirtschaft und Kultureinrichtungen bis zu Landwirtschafts- und Fischereibetrieben. Insgesamt stehen den Angaben zufolge aus dem Sonderfonds des Bundes und den Soforthilfen von Bund und Land im ersten Schritt 238 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Hochwasserschäden liegen demnach bei 452 Millionen Euro, wovon ein Teil aber auch durch Versicherungen abgedeckt ist. (dpa/th)
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