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17.12.2020 | 00:47 | Schlachthofmitarbeiter 

Arbeitsschutz-Regeln in Schlachthöfen verschärft

Berlin - Als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen hat der Bundestag am Mittwoch strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen.

Fleischproduktion
Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie galten schon lange als fragwürdig. Corona-Fälle in mehreren Schlachthöfen veranlassten die Politik nun zum Handeln. Dumpinglöhne und Gammel-Unterkünfte sollen bald der Vergangenheit angehören. (c) proplanta
Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu verhindern, ist ab dem kommenden Jahr der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten.

«Wir beenden organisierte Verantwortungslosigkeit, die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat», erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Gesetz sieht allerdings weitreichende Ausnahmen für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller vor, um Auftragsspitzen - etwa in der Grillsaison - durch Leiharbeiter aufzufangen.

Wenn nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat zustimmt, gilt ab dem 1. Januar ein Verbot von Werkverträgen in der Branche. Anders als bisher sollen dann keine Subunternehmen mehr in Schlachtereien tätig sein dürfen, die über weitere Subunternehmer schlecht bezahlte Arbeitskräfte aus Osteuropa zu oft miserablen Arbeits- und Wohnbedingungen anheuern.

In der Vergangenheit soll es Fälle gegeben haben, wo die Arbeiter in einem einzigen Schlachthof bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt waren.

Damit die Fleischbranche nicht stattdessen auf Leiharbeit ausweicht, wird diese ab dem 1. April ebenfalls verboten - abgesehen von den Ausnahmen, auf die die Wirtschaftsverbände gedrängt hatten und die nach langem Tauziehen zwischen Union und SPD ausgehandelt wurden.

Die auf drei Jahre befristete Sonderregelung sieht die Möglichkeit vor, Auftragsspitzen auf Grundlage eines Tarifvertrags durch Leiharbeitnehmer aufzufangen - unter strengen Auflagen und nur in der Fleisch-Verarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen.

Neben der Großen Koalition stimmten auch Linke und Grüne für das Gesetz, weil sie im Verbot von Werk- und Leihverträgen einen Schritt in die richtige Richtung sehen. Gleichzeitig warfen sie CDU und CSU ein Einknicken vor der Fleischindustrie vor und kritisierten die Neuregelung als nicht ausreichend. Der AfD und der FDP gehen die beschlossenen Regelungen hingegen schon zu weit. Sie befürchten das Aus für zahlreiche mittelständische Fleischbetriebe und stimmten deshalb gegen das Gesetz.

Vorgesehen sind darin auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. So wird die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischindustrie zur Pflicht. Bei Verstößen - etwa gegen die Höchstarbeitszeit - drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften werden zudem klare Schutzstandards festgeschrieben.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast sicherte zudem eine umfassende Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen zu. Mit dem Gesetz werde ein «unverantwortliches Geschäftsmodell» beendet.

«Mehr Kontrollen sorgen dabei für die Umsetzung», sagte Mast der Deutschen Presse-Agentur. Nach einem Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit» von Anfang des Monats gibt es in der Branche bereits Pläne, nach denen trotz des neuen Gesetzes Arbeitskräfte aus Osteuropa in Schlachthöfe vermittelt werden sollen.
dpa
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