Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu verhindern, ist ab dem kommenden Jahr der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten.
«Wir beenden organisierte Verantwortungslosigkeit, die sich über
Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat», erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Gesetz sieht allerdings weitreichende Ausnahmen für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller vor, um Auftragsspitzen - etwa in der Grillsaison - durch Leiharbeiter aufzufangen.
Wenn nach dem
Bundestag am Freitag auch der
Bundesrat zustimmt, gilt ab dem 1. Januar ein Verbot von Werkverträgen in der Branche. Anders als bisher sollen dann keine Subunternehmen mehr in
Schlachtereien tätig sein dürfen, die über weitere Subunternehmer schlecht bezahlte Arbeitskräfte aus Osteuropa zu oft miserablen Arbeits- und Wohnbedingungen anheuern.
In der Vergangenheit soll es Fälle gegeben haben, wo die Arbeiter in einem einzigen
Schlachthof bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt waren.
Damit die
Fleischbranche nicht stattdessen auf Leiharbeit ausweicht, wird diese ab dem 1. April ebenfalls verboten - abgesehen von den Ausnahmen, auf die die Wirtschaftsverbände gedrängt hatten und die nach langem Tauziehen zwischen Union und SPD ausgehandelt wurden.
Die auf drei Jahre befristete Sonderregelung sieht die Möglichkeit vor, Auftragsspitzen auf Grundlage eines Tarifvertrags durch Leiharbeitnehmer aufzufangen - unter strengen Auflagen und nur in der Fleisch-Verarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen.
Neben der Großen Koalition stimmten auch Linke und Grüne für das Gesetz, weil sie im Verbot von Werk- und Leihverträgen einen Schritt in die richtige Richtung sehen. Gleichzeitig warfen sie
CDU und CSU ein Einknicken vor der
Fleischindustrie vor und kritisierten die
Neuregelung als nicht ausreichend. Der AfD und der FDP gehen die beschlossenen Regelungen hingegen schon zu weit. Sie befürchten das Aus für zahlreiche mittelständische Fleischbetriebe und stimmten deshalb gegen das Gesetz.
Vorgesehen sind darin auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. So wird die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischindustrie zur Pflicht. Bei Verstößen - etwa gegen die Höchstarbeitszeit - drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften werden zudem klare Schutzstandards festgeschrieben.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast sicherte zudem eine umfassende Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen zu. Mit dem Gesetz werde ein «unverantwortliches Geschäftsmodell» beendet.
«Mehr Kontrollen sorgen dabei für die Umsetzung», sagte Mast der Deutschen Presse-Agentur. Nach einem Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit» von Anfang des Monats gibt es in der Branche bereits Pläne, nach denen trotz des neuen Gesetzes Arbeitskräfte aus Osteuropa in Schlachthöfe vermittelt werden sollen.