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15.12.2017 | 11:03 | Dauergrünland 

Argumente für Ausgleichszulage nicht von der Hand zu weisen

Hannover - In den Grünlandregionen Niedersachsens fürchten die Landwirte erneut um die Ausgleichszulage.

Dauergrünland erhalten
Viele Argumente sprechen für Ausgleichszulage. (c) proplanta
Diese Zahlung wird in von der Natur benachteiligten Gebieten gezahlt, die mehr als 13.000 Empfänger bewirtschaften zumeist Wiesen und Weiden als Dauergrünland.

Dessen Erhaltung wird nach Darstellung des Landvolkes Niedersachsen als wichtige Aufgabe eingestuft, umso mehr müssen die auf den Flächen wirtschaftenden Landwirte Vertrauen zu politischen Zusagen haben können. Aktuell aber verfolgt das Land offenbar noch einen von der ehemaligen Landesregierung unter dem grünen Minister vorgelegten Vorschlag, wonach die Ausgleichszulage gestrichen werden soll.

Die damit frei werdenden Finanzmittel sollen zur Förderung des Ökolandbaues verwendet werden. Landvolkpräsident Werner Hilse regt in einem Brief an Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast an, diese Pläne aufzugeben und die Ausgleichszulage beizubehalten.

Auf den Grünlandflächen wirtschaften zumeist Milchviehhalter, die selbst in wirtschaftlich erfolgreichen Betrieben noch große finanzielle Löcher zu stopfen haben, die von den vorangegangenen Preiskrisen herrühren. Nach Einschätzung von Beratern werden die Betriebe noch mindestens zwei bis drei Jahre benötigen, um diese Defizite auszugleichen.

Der Verlust der Ausgleichszulage würde  sie in dieser Phase der Konsolidierung hart treffen. Der Verband sieht die als Begründung angegebene Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete als nicht dringlich an, da dort auch zukünftig mehr Dauergrünlandflächen berücksichtigt werden. Diese können damit weiter von der Ausgleichszulage profitieren. Sie kann als doppelt effizient eingestuft werden, da sie auf den Höfen direkt einkommenswirksam ankommt.

Für das Land dagegen ist diese Förderung sehr einfach zu verwalten. Damit gibt es nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen nur gute Argumente für die Beibehaltung der Ausgleichszulage.
LPD
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