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27.06.2020 | 15:10 | Artenvielfalt erhalten 

Artenschutz in Baden-Württemberg: Schottergärten sollen verschwinden

Stuttgart - Baden-Württemberg will Schottergärten aus der Landschaft verbannen. Die grün-schwarze Landesregierung brachte am Donnerstag ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz ins Parlament ein.

Schottergarten
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Ministerpräsident Kretschmann findet sie «fürchterlich»: Steingärten soll es in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Das ist aber nur ein Punkt im grün-schwarzen Gesetzentwurf zum Artenschutz. (c) proplanta
Dieser sieht unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen.

Das Umweltministerium teilte mit, dass Schottergärten im Südwesten schon bislang nicht zulässig seien. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten.

«Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt», erklärte ein Sprecher. Das Verbot soll in der anstehenden Gesetzesnovelle klargestellt werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte Stein- und Kiesgärten vor etwa einem Jahr als «fürchterlich» bezeichnet.

Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher. «Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort.»

Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er Jahre existiert.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem auch vor, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden soll. Die geplanten Änderungen kamen mit dem Volksbegehren «Rettet die Bienen» ins Rollen, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren.

Naturschützer und Bienenfreunde hatten sich schließlich bereit erklärt, mit der Landesregierung an einem alternativen Entwurf zu arbeiten. Der Landtag in Stuttgart soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen.

Weitere Ziele: Der Anteil des Ökolandbaus soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent anwachsen. Von 2022 an ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten. Streuobstwiesen sollen ab einer Größe von bis zu 1.500 Quadratmeter strenger geschützt werden als bisher.

Redner der Regierungskoalition sprachen im Landtag von einem Meilenstein für Naturschutz und Landwirtschaft. Die SPD-Abgeordnete Gabi Rolland sagte, ihre Fraktion werde dem Gesetzentwurf zustimmen, obwohl er Schwächen habe. So sei nicht klar, woran die angepeilte Reduzierung von Pflanzenschutzmittel festgemacht werden solle.

Der FDP-Abgeordnete Daniel Karrais meinte, der Gesetzentwurf sei immer noch nicht befriedigend. Die Ziele, etwa zur Reduktion von Pflanzenschutzmittel, seien zu hoch und zu starr gefasst. Der AfD-Politiker Udo Stein lehnte den Gesetzentwurf ab. Auf die Landwirte kämen mehr Bürokratie und Mehrkosten zu, wenn sie etwa weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen sollten.

Die Initiatoren des Volksbegehrens forderten allerdings mittelfristig deutlichere Maßnahmen für den Artenschutz. «Kompromiss bedeutet, dass in vielen Fragen lediglich erste Schritte gegangen werden», sagte David Gerstmeier zum Gesetzentwurf. «Im Gegensatz zu uns macht die Natur aber keine Kompromisse, es muss also künftig weitere Verschärfungen geben, um das Artensterben zu stoppen.»
dpa/lsw
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