Gleichzeitig soll ein verpflichtendes Monitoring aller über 132 Monate alten Rinder eingeführt werden, um Informationen über das mögliche Auftreten von Fällen der atypischen
BSE zu erhalten. Unabhängig davon bleibt es dabei, dass die über 48 Monate alten, aus besonderem Anlass geschlachteten Rinder aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes untersucht werden müssen.
Mit der Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung kommt die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge auch einer Bitte des Bundesrates nach. Die Kostenentlastung für die Wirtschaft durch den Wegfall der Untersuchungspflicht beziffert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf knapp 12,2 Mio. Euro im Jahr. Dem stehen zusätzliche Kosten für die Verwaltung aufgrund der Monitoringuntersuchung in Höhe von jährlich gut 670.000 Euro gegenüber.
Im vorletzten Jahr hatte die
EU-Kommission den Mitgliedstaaten freigestellt, ganz auf BSE-Tests an gesunden Tieren zu verzichten oder eigene Regeln für das Testalter zu treffen. Deutschland hatte daraufhin das BSE-Testpflichtalter für solche Rinder von zuvor 72 Monaten auf 96 Monate angehoben. Nach dem ersten BSE-Fall in Deutschland Ende 1999 war für alle Rinder über 24 Monate ein BSE-Test vorgeschrieben worden; die Altersgrenze war dann von Mitte 2006 an schrittweise erhöht worden. (AgE)