Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald am Montag sagte, wird die Begründung für diese Entscheidung erst noch erarbeitet. Man habe den Beteiligten bisher «den Urteilstenor zukommen lassen.»
Daraus gehe hervor, dass der betreffende Senat die Landesverordnung vom Dezember 2020 vor wenigen Tagen gekippt habe - mit Ausnahme von einem Paragraphen. Dieser betreffe das Ordnungswidrigkeitenrecht, für den das OVG nicht zuständig sei.
Nach Auffassung der Landwirte hat das Netz der Grundwasser-Messstellen, die der
Verordnung zugrunde liegen, «eindeutige Mängel». Das habe ein Berliner Gutachterbüro nachgewiesen. Mehrere
Agrarbetriebe hatten gegen die Verordnung von
Agrarminister Till
Backhaus (
SPD) geklagt. Das OVG hatte zwei Klagen aus Köchelstorf (Nordwestmecklenburg) und von der Insel Rügen als Musterverfahren bearbeitet. Diese betreffen laut Gericht insgesamt mehr als 40 Landwirte, die sich dafür zusammengetan hatten.
Der
Landesbauernverband MV hatte die Entscheidung begrüßt. «Mich wundert es nicht, dass dies gekommen ist», sagte Verbandspräsident Detlef Kurreck. Welche Auswirkungen dies genau für die
Bauern hat, die ab Februar wieder düngen wollen, solle anhand der Begründung geprüft werden.
Ähnlich äußerte sich das Ministerium bisher. Wegen der Regelung durften Bauern - nach ihrer Auffassung widerrechtlich - auf bestimmten Flächen weniger düngen, was Erträge und damit das Einkommen zu Unrecht geschmälert hatte.