Aus Sicht des Präsident des Bauernverbands
DBV,
Joachim Rukwied, sind die Pläne der Ministerin und des Umweltbundesamts (UBA) nicht rechtens.
Die Forderung, «ab 2020 bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel zehn Prozent der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage in Deutschland und der EU», erklärte
Rukwied am Montag. Der Versuch, die Zulassung «für agrarpolitische Ziele zweckzuentfremden», sei «rechtlich und fachlich mehr als fragwürdig».
Im November hatten Schulze und UBA-Präsidentin Maria Krautzberger angekündigt, dass Bauern ab 2020 im
Schnitt zehn Prozent ihrer
Ackerfläche für den Schutz der biologischen Vielfalt nutzen müssen, wenn sie Pflanzenschutzmittel wie
Glyphosat anwenden wollen, die die
Artenvielfalt nachweislich schädigen. Für deren Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit zuständig, das
UBA muss aber sein Einvernehmen erteilen.
Aus Sicht der Umweltseite geht es dabei nicht um «Stilllegung» von Flächen, da auch Flächen angerechnet werden, die besonders umweltschonend und ohne Pestizide bewirtschaftet werden.
«Auflagen für
Ausgleichsflächen im
Betrieb gehören schlicht nicht in einen Zulassungsbescheid für ein Pflanzenschutzmittel», sagte Rukwied. Es sei «problematisch», wenn eine Bundesbehörde eine andere zwingen wolle, «Bescheide ohne tragfähige Rechtsgrundlage zu erteilen». Laut
Bauernverband wird jeder vierte Hektar freiwillig im Rahmen von Agrarumweltprogrammen bewirtschaftet.
DBV-Angaben zufolge wurden 2016 in Deutschland auf 4,4 Mio. ha LF freiwillig Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt. Jeder vierte Hektar werde damit freiwillig von Landwirten im Rahmen von Agrarumweltprogrammen bewirtschaftet. Rund 40 % aller
Betriebe in Deutschland beteiligten sich an Agrarumweltprogrammen. Sie wirtschafteten damit besonders umwelt- und klimaschonend und förderten die Biodiversität. Von der EU, dem Bund und den Ländern seien 2016 mehr als 850 Mio. Euro für
Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung gestellt worden.