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24.04.2013 | 19:12 | Ausgleichsregelung 

Künftig einheitliche Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur

Berlin - Eingriffe in die Natur durch Strommasten, Windräder, Hallen, Ställe und andere Bauten sollen künftig bundesweit einheitlich ausgeglichen werden.

Kompensationsverordnung
(c) proplanta
Das sieht der Entwurf für eine Verordnung über entsprechende Kompensationen vor, die nach jahrelangen Debatten am Mittwoch das Bundeskabinett passierte. Vor allem angesichts des Windkraft- und Netzausbaus im Zuge der Energiewende ist die Verordnung brisant.

Die Träger solcher Bauten müssen die Eingriffe demnach ausgleichen, indem sie an anderer Stelle Naturflächen schaffen oder indem sie bestimmte Beträge zahlen. Die betroffenen Bundesländer können das Geld dann mittels ihrer Behörden oder etwa mittels Stiftungen für den Naturschutz einsetzen.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte: «Ich habe einen Kompromiss zwischen Energiewende und Naturschutz gesucht.» Der Ausgleich mit Geld spielt vor allem für Turm- und Mastbauten die zentrale Rolle. Denn solche in die Höhe reichenden Bauten lassen sich anders als Hallen schlecht in Form von gleichgroßen Naturflächen an anderer Stelle kompensieren. Je nach Naturqualität und bisheriger Unversehrtheit der Landschaft sollen 100 bis 800 Euro pro Höhenmeter fällig werden.

Nach Einschätzungen im Umweltressort werden in diesem Jahr wohl rund 50 Prozent mehr Windräder an Land gebaut, im kommenden Jahr dann abermals rund 60 Prozent mehr als 2013. Vor diesem Hintergrund erwartet Altmaier insgesamt wachsende Ersatzsummen für den Naturschutz, auch wenn die einzelnen Zahlungen niedriger ausfallen sollten. Bereits heute gibt es Landesregelungen.

Ein Bauer, der etwa einen Stall baut, soll dafür andere eigene Flächen im Sinne des Naturschutzes aufwerten oder zu dem Zweck eine andere Fläche kaufen.

Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet und soll nach Aussagen Altmaiers in der laufenden Legislaturperiode endgültig verabschiedet werden. (dpa)
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