Es geht darum, dass das Töten von Küken als Futtertiere für Tierparks oder Wildtierauffangstationen unter strengen Voraussetzungen möglicherweise erlaubt werden könnte.
Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag der
Länderkammer nun inhaltlich zu, wie zuvor die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Donnerstag) berichtete. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren will sie demnach einen entsprechenden Formulierungsvorschlag dafür vorlegen.
Die vom Kabinett bereits beschlossenen Gesetzespläne liegen jetzt aber beim Bundestag. Die SPD-Tierschutzpolitikerin Susanne Mittag sagte der Zeitung: «Wir werden darüber diskutieren müssen, ob es hier Ausnahmen vom Verbot geben muss.» Die
SPD werde aber sicherstellen, dass sie «begrenzt ausfallen und keinesfalls scheunentorgroß». Die CDU-Agrarpolitikerin Silvia Breher sagte, nötige Änderungen würden im Parlament beraten, ihr liege noch kein konkreter Vorschlag vor.
Konkret geht es um bestimmte Vogelarten und Reptilien, die für eine artgemäße
Ernährung auf ganze Tierkörper als Futter angewiesen sind - neben Küken auch Mäuse oder Ratten. Der
Bundesrat hatte argumentiert: «Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.»
Nach den Gesetzesplänen von
Agrarministerin Julia Klöckner (
CDU) soll das Kükentöten ab Anfang 2022 verboten werden. Stattdessen sollen Verfahren auf breiter Front einsetzbar sein, das Geschlecht im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.
Ab Anfang 2024 sollen dafür nur noch Methoden erlaubt sein, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Brüten funktionieren. Das soll Schmerz für das Embryo vermeiden. In Deutschland werden jährlich mehr als 40 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen routinemäßig getötet, weil sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen.