Landwirtschaftliche Transporte sind während der Getreide- und
Rapsernte vom 20. Juni bis zum 29. August auch sonntags gestattet. Für die
Maisernte und die Weintraubenlese gelte die Ausnahmegenehmigung vom 22. August bis zum 7. November, bei sonstigen Ölsaaten wie Sonnenblumen vom 15. August bis zum 3. Oktober, teilte das
Agrarministerium am Montag in Mainz mit. Autofahrer sollten beim Überholen die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten etwa von Mähdreschern oder Rübenvollerntern beachten. (dpa/lrs)