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17.08.2022 | 14:07 | Nahrungsmittelproduktion 

Ausnahmeregelung zu Stilllegung und Fruchtwechsel einstimmig angenommen

Magdeburg - Die Aufhebung der Fruchtwechsel- und der Stilllegungspflicht zur Ernte 2023 ist von den Länderagrarministern abgesegnet worden.

Stilllegungsflächen
(c) proplanta
Erwartungsgemäß wurde die Aussetzung der Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 7 und 8 bei dem im Nachgang zur Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) eingeleiteten Umlaufbeschluss einstimmig angenommen. „Damit ist es Landwirtinnen und Landwirten im Jahr 2023 möglich, die Getreideerzeugung zu steigern“, stellte der AMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, dazu fest.

Damit leiste Deutschland einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und setze ein Zeichen der Solidarität in Zeiten knapper Ressourcen, betonte der CDU-Politiker. Kritik übte er an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Dieser habe nun unter Zugzwang einen Vorschlag unterbreitet, der bereits auf der AMK diskutiert und mehrheitlich gefordert worden sei. „Diese Entscheidung war längst überfällig. Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben jetzt endlich Planungssicherheit“, so Schulze.

Bei der Sonder-AMK Ende Juli hatten sich die Landwirtschaftsminister der Länder nicht auf eine gemeinsame Position zu dem Vorschlag der EU-Kommission verständigen können. Während neun Ressortchefs von CDU, CSU, SPD, FDP und der Linken für eine Eins-zu-eins-Umsetzung votiert hatten, hatten sich sechs grüne Minister dafür ausgesprochen, zunächst die Auswirkungen auf die Biodiversität, die Ernährungssicherheit sowie die Inanspruchnahme auf Zahlungen aus der Ersten und Zweiten Säule zu prüfen.
AgE
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