In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen betont der Parlamentarische Staatssekretär vom
Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, dass die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) weiterhin zur Einkommensstabilisierung und Risikovorsorge sowie zum Ausgleich für die im Vergleich zu manchen Drittländern höheren Produktionsstandards beitragen sollten.
Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Antragsjahr 2017 Direktzahlungen in Höhe von insgesamt etwa 4,8 Mrd. Euro an die
Agrarbetriebe in Deutschland ausgezahlt, was 286,50 Euro/ha entspricht. Im
Schnitt habe jeder
Betrieb im Wirtschaftsjahr 2016/17 rund 25.800 Euro erhalten. Der Anteil der Direktzahlungen am Einkommen habe im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre bei 37 % gelegen. Die Beihilfen hätten damit einen wichtigen einkommensstabilisierenden Beitrag zu den Einkommen der Agrarbetriebe geleistet, hebt Stübgen in der Antwort hervor.
Der Agrarsprecher der grünen Bundestagsfraktion,
Friedrich Ostendorff, vermisst in der Antwort des Staatssekretärs dennoch eine schlagkräftige Begründung für die pauschalen Flächenprämien. Er hält der Bundesregierung unter anderem vor, einen wissenschaftlichen Nachweis für die effiziente
Verteilung der
EU-Direktzahlungen schuldig zu bleiben, was aus seiner Sicht eine Grundvoraussetzung zur Gewährung derart umfassender Einkommensbeihilfen aus Steuergeldern wäre.
Für
Ostendorff widerspricht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zudem ihrem eigenen Wissenschaftlichen Beirat bei der Bewertung der realen landwirtschaftlichen Einkommenssituation der deutschen
Bauern, ohne eigene wissenschaftlich begründete Argumente dafür vorzulegen. Die „reale Bedürftigkeit“ müsse jedoch Berechnungsgrundlage staatlicher Einkommenshilfe sein, fordert der Grünen-Politiker.
Der Grünen-Politiker vermutet, dass Ministerin Klöckner ein System fortsetzen wolle, bei dem „die Großen besonders viel und die Kleinen besonders wenig erhalten“. Stattdessen sollte sich die
GAP aber an Effizienz, tatsächlicher Bedürftigkeit und vor allem an der Honorierung öffentlicher Leistungen orientieren.