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08.10.2015 | 07:41 | Bundesweites Anbauverbot? 

Bäuerliche Landwirte fordern: Gentechnikgesetz-Entwurf zügig an Bundestag weiterleiten

Hamm - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert Bundeslandwirtschafts­minister Christian Schmidt auf, den vom Bundesrat beschlossenen Gentechnikgesetz-Entwurf ohne Verzögerung an den Bundestag weiterzuleiten.

Keine Genpflanzen mehr in Deutschland?
(c) proplanta
Der Gentechnik-Gesetzesentwurf der Bundesländer sieht vor, dass der Bund bundes­weite Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen erteilen soll.

Anders als der Gesetzentwurf von Bundesminister Schmidt sind im Bundesratsbeschluss Anbauverbote auf Ebene einzelner Bundesländer ausdrücklich nicht vorgesehen. Das begrüßt die AbL, weil nur durch bundeseinheitliche Verbote ein Gentechnik-Anbau-Flickenteppich aus bis zu sechszehn unterschiedlichen Landesregelungen in Deutschland verhindert werden könne.

„Der Minister sollte akzeptieren, dass sein Vorschlag von der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer nicht unterstützt wird. Er hat auch im Bundeskabinett keine Mehrheit. Die Länder dagegen haben sich auf bundesweite, vom Bund durchzuführende Verbote geeinigt.

Jetzt darf Minister Schmidt die Einbringung ihres Gesetzentwurfs in den Bundestag nicht verzögern, sondern muss ihn umgehend weiterleiten“, fordert der AbL-Vorsitzende Martin Schulz. „Dann können und müssen die gewählten parlamentarischen Vertreter im Bundestag über die Parteigrenzen hinweg den Willen der Mehrheit der Bevölkerung Rechnung tragen, die bundesweit keine Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller will“, ergänzt Schulz.

„Unterschiedliche Anbauregelungen auf Ebene der Bundesländer oder gar in einzelnen Regionen erschweren und verteuern nach Ansicht der AbL die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung erheblich oder machen sie sogar unmöglich. Die Landwirtschaft und die Lebensmittelwirtschaft brauchen Rechtssicherheit – die gibt es nur mit bundeseinheitlichen Verboten“, so Schulz. In seinem zweiten Gesetzentwurf hat Schmidt vorgeschlagen, dass neben den Bundesländern unter bestimmten Umständen auch der Bund verbieten könne.

„Was Herr Schmidt einen doppelten Boden nennt, ist für die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft eine Fallgrube. Es bedarf klarer Zuständigkeiten und zeitlicher Vorgaben, Anbauverbote zu erlassen. Nur das schafft rechtliche und wirtschaftliche Klarheit.“

Diesem Ziel müsse sich auch die am Rande der Agrarministerkonferenz in der letzten Woche vereinbarte Arbeitsgruppe aus Bundes- und Länderministerien verpflichten. Dazu Schulz abschließend: „Für Bauern und Verbraucher gibt es in der Gentechnikfrage keine Kompromisse. Wir wollen Deutschland und Europa im Anbau gentechnikfrei halten. Dafür brauchen wir bundeseinheitliche und vom Bund erteilte Verbote. Dass dies möglich und rechtlich sinnvoll ist zeigen mehrere aktuelle Rechtsgutachten.“ (AbL)
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