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15.11.2021 | 01:26 | Wolfsvorkommen 

Bauern in NRW wollen Wolfsmanagement nach französischem Vorbild

Düsseldorf - Die Forderungen nach einem pragmatischen Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation werden in etlichen Bundesländern lauter.

Wölfe in NRW
Wölfe sollen laut RLV und WLV nach einem strengen Ausnahmeverfahren entnommen werden können - Ansonsten wird die Akzeptanz für den Beutegreifer weiter schwinden - Abschuss laut einem aktuellen Rechtsgutachten des Agrarressorts jedoch nicht möglich - FDP fordert Anpassung des Rechtsrahmens auf Bundesebene. (c) natureguy - fotolia.com
In Nordrhein-Westfalen pochten der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) vergangene Woche auf eine erleichterte Entnahme von Problemtieren nach französischem Vorbild und eine größere finanzielle Unterstützung für die Weidetierhalter.

Im Vorfeld einer Debatte im Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtags zum Thema „Wolfsland NRW“ hatten die beiden Verbände in einer Stellungnahme vor einer „eskalierenden Situation am Niederrhein“ gewarnt. Sie wiesen darauf hin, dass im Wolfsgebiet Schermbeck nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums zwischen 2018 und 2020 insgesamt 111 Weidetiere von Wölfen getötet worden seien.

Mit wenigen Ausnahmen habe man die Übergriffe der ansässigen Wölfin „GW954f“ zugeordnet. In mindestens vier Fällen sei dabei sogar ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden worden.

RLV und WLV fordern nun Konsequenzen in Form von Präventionsmaßnahmen und einer schnellen Entnahme von Wölfen, die trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere angreifen oder reißen. Ansonsten werde die Akzeptanz für den Wolf in den betroffenen Gebieten weiter schwinden, so die beiden Verbände.

Das Düsseldorfer Agrarressort sieht jedoch insbesondere für den Abschuss der Wölfin derzeit keine rechtliche Handhabe. Ein vom Ministerium vorgelegtes Rechtsgutachten komme zu dem Ergebnis, dass derzeit immer noch „zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin oder des Rudels vorhanden sind“. Damit wäre eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich, stellt das Ministerium fest.

Kostenübernahme ausweiten



RLV und WLV verlangen ungeachtet dessen eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen des präventiven Herdenschutzes, also nicht nur für die Anschaffungskosten, sondern auch für die Errichtungskosten wie beim Bau eines Massivzauns bei Gehegewild oder die laufenden Kosten bei einem Herdenschutzhund.

Eine Ausweitung der Herdenschutzförderung auf alle potentiellen Beutetiere des Wolfs, wie sie die SPD Landtag vorgeschlagen hat, dürfte nach Einschätzung der Verbände keine befriedigende Lösung bringen, da auch anerkannter Herdenschutz oft überwunden werde.

Die beiden Verbände plädieren stattdessen für eine nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands, wie er in Frankreich praktiziert wird. Dort dürfen bei gleichem EU-Schutzstatus bis zu 19 % der jährlich geschätzten Wölfe nach einem strengen Ausnahmeverfahren entnommen werden. Dies entsprach 2020 bei einem Wolfsbestand von 99 Rudeln insgesamt 97 Tieren.

Viele Zielkonflikte



Die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen, Bianca Winkelmann, sieht beim Wolf zahlreiche Zielkonflikte, die es zu lösen gilt. So sei die Rückkehr des Wolfs aus Naturschutzsicht ein Erfolg. Andererseits sei der Wolf für die Nutztierhalter eine ernstzunehmende wirtschaftliche Bedrohung.

Winkelmann stellte sich daher hinter die Forderung der Bauernverbände nach einem gezielten Wolfsmanagement wie in Frankreich. Dies ist aus ihrer Sicht notwendig, um extreme wirtschaftliche Schäden sowie großes Tierleid bei den betroffenen Weidetieren zu verhindern.

Auch der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Markus Diekhoff, sprach sich für die Entnahme auffälliger Wölfe aus. Er kann deshalb das Gutachten des Agrarressorts nur „schwer nachzuvollziehen“. „Das Urteil zeigt leider eindrucksvoll, dass uns auf Landesebene die Hände gebunden sind“, stellte Diekhoff fest. Er forderte deshalb politisches Engagement auf Bundesebene für entsprechende Regelungen, „damit ein adäquates Wolfsmanagement auf Landesebene überhaupt möglich ist“.

Beispiel an Skandinavien nehmen



Auch in Niedersachsen hält die dortige CDU-Landtagsfraktion an ihrer Forderung nach einer Regulierung des Wolfsbestands fest. Umweltsprecher Martin Bäumer wies am vorletzten Wochenende darauf hin, dass die Wolfspopulation im Land und damit die Konflikte stetig zunähmen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sei neben präventiven Maßnahmen auch die Bejagung für ein nachhaltiges Management nötig, betonte Bäumer.

Der gesunde Erhaltungszustand der Population muss ihm zufolge hierbei die Maßgabe sein. Der CDU-Politiker warb für die Herangehensweise der skandinavischen Länder, in denen Wölfe maßvoll zur Bestandsregulierung bejagt werden könnten. Notwendig sei hierfür die Festlegung einer Bestandsuntergrenze und eine Überarbeitung des Monitorings nach französischem Vorbild in Deutschland, so Bäumer.
AgE
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