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30.11.2018 | 12:52 | Rechtsklarheit 
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Bauernverband begrüßt Abschaffung der Hofabgabeklausel

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die schnelle Entscheidung des Gesetzgebers zur Abschaffung der Hofabgabeklausel vor allem unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Rechtsklarheit für die Versicherten.

Hofabgaberegelung
(c) proplanta
„Die gesetzliche Regelung schafft eine notwendige Rechtssicherheit für die Bauernfamilien. Eine geregelte Planung des Ruhestandes ist nun wieder möglich", sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Die Hofübergabe ist eine der größten Herausforderungen für die Bauernfamilien. Hierbei muss der Betrieb zukunftsfähig übergeben werden, aber es müssen auch Regelungen für die weichenden Erben getroffen werden. Die Hofübergabe ist oft auch eine große emotionale Hürde.“

Die Regelungen zur Abschaffung der Hofabgabeklausel hat der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Sitzung mit der Verabschiedung des Qualifizierungschancengesetzes getroffen. Die Hofabgaberegelung als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterführung der Hofabgabeklausel hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Entscheidung sei nicht möglich gewesen.

Ebenfalls ist im Gesetz die Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthalten. Diese Forderung des Bauernverbandes zur Vermeidung einer Benachteiligung der aktiven Landwirte wurde damit aufgegriffen. Aber auch weiterhin sollte eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an die Hofnachfolger gefördert werden. Daher begrüßt der Bauernverband die mit dem Gesetzesbeschluss ebenfalls verabschiedete Entschließung des Bundestages, mit der die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eine wirksamere Junglandwirteförderung realisiert werden kann. Für den Erhalt zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ist dies äußerst wichtig.

Weiterhin fordert der Bundestag in seiner Entschließung die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Hier bleibt die Forderung des Berufsstandes bestehen, dass auch die Bundesmittel zur LUV gesetzlich verankert werden müssen.

Der Bundesrat wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 abschließend behandeln.
dbv
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Kommentare 
Theodor Körner schrieb am 02.12.2018 10:10 Uhrzustimmen(8) widersprechen(4)
Hurra. Welch größer, langanhaltender Kampf gegen die vom Bauernverband unterwanderte Landwirtschaftliche Sozialversicherung wurde in einer ersten Schlacht errungen. Jetzt dieser Bauernverbandsfunktionärs-SVLFG das Totenglöcklein läuten.
EU-Bauer Klaus1618 schrieb am 30.11.2018 21:05 Uhrzustimmen(78) widersprechen(3)
Sämtliche leidenschaftlichen Europäer finden ihre Heimat unter einem großen EU-Dach, hier inbegriffen endlich auch das Bauernklientel.

Vor dem Gesetz sollten mithin im Sinne der europäischen Menschenrechtscharta alle EU-Bürger gleichgestellt sein.

Die Hofabgaberegelung in den jeweiligen Bauernfamilien stellt ein internes Problem dar, das so auch vertragsrechtlich individuell zu handhaben ist. Insofern hat unsere berufsständische Vertretung endlich ihre unruhigen Fingerchen von unseren bäuerlichen Vermögenswerten fernzuhalten, wie dies andere Wirtschaftsbereiche seit jeher schon ganz selbstverständlich für sich beanspruchen dürfen.

Obgleich der Bauernverband bislang massivst Einfluss ausübend, die Hofabgabeklausel noch bis in den August 2018 hinein mit Zähnen und Klauen absolut starrsinnig verteidigte und an diesem bäuerlichen völlig antiquierten Folterinstrumentarium verbissen festgehalten hatte, ist trotzdem oder vielleicht gerade deshalb ein rasanter Strukturwandel innerhalb unserer ländlichen Räume in Bewegung, der es wahrlich in sich hat.

Zumindest wurde jetzt seitens des BVerG höchstrichterlich geklärt, dass auch das Bauernklientel keine Spezies Mensch zweiter Klasse zu sein scheint und somit auf unser Grundgesetz vertrauen darf, das eine Gleichheit ALLER vor dem Gesetz regelt mit sämtlichen damit rechtsverbindlichen Prinzipien.

Noch einmal: Künftig Hände weg von fremdem Eigentum!!!
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