„Die gesetzliche Regelung schafft eine notwendige
Rechtssicherheit für die Bauernfamilien. Eine geregelte Planung des Ruhestandes ist nun wieder möglich", sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Die Hofübergabe ist eine der größten Herausforderungen für die Bauernfamilien. Hierbei muss der
Betrieb zukunftsfähig übergeben werden, aber es müssen auch Regelungen für die weichenden Erben getroffen werden. Die Hofübergabe ist oft auch eine große emotionale Hürde.“
Die Regelungen zur Abschaffung der
Hofabgabeklausel hat der Deutsche
Bundestag in seiner heutigen Sitzung mit der Verabschiedung des Qualifizierungschancengesetzes getroffen. Die Hofabgaberegelung als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterführung der Hofabgabeklausel hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Entscheidung sei nicht möglich gewesen.
Ebenfalls ist im Gesetz die Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthalten. Diese Forderung des Bauernverbandes zur Vermeidung einer Benachteiligung der aktiven Landwirte wurde damit aufgegriffen. Aber auch weiterhin sollte eine rechtzeitige
Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an die Hofnachfolger gefördert werden. Daher begrüßt der
Bauernverband die mit dem Gesetzesbeschluss ebenfalls verabschiedete Entschließung des Bundestages, mit der die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes eine wirksamere
Junglandwirteförderung realisiert werden kann. Für den Erhalt zukunftsfähiger landwirtschaftlicher
Betriebe ist dies äußerst wichtig.
Weiterhin fordert der Bundestag in seiner Entschließung die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Hier bleibt die Forderung des Berufsstandes bestehen, dass auch die Bundesmittel zur
LUV gesetzlich verankert werden müssen.
Der
Bundesrat wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 abschließend behandeln.