Der DBV-Ökobeauftragte Dr. Heinrich Graf von Bassewitz erinnerte nach der gestrigen ergebnislosen Verhandlungsrunde zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat heute daran, dass es in drei Jahren Debatte nicht gelungen sei, einen Kompromiss zu finden, der geeignet wäre, die Ökolandbaupraxis zu verbessern. Im Gegenteil - die Pläne der Kommission und der slowakischen Ratspräsidentschaft zu Sondergrenzwerten hätten die Koexistenz zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft in Frage gestellt, zeigte sich Graf Bassewitz überzeugt.
Im zuletzt diskutierten Kompromisspapier habe es kaum noch Fortschritte, eher Rückschritte bei wichtigen technischen Vorschriften gegeben, so der DBV-Ökobeauftragte. Notwendig sei die Klärung drängender Grundfragen wie die der sicheren Verfügbarkeit von Saatgut, Zuchttieren und Eiweißfutter für die Ökobauern. Dies dürfe nicht auf die jahrelange Arbeit in Dutzenden von Ausführungsbestimmungen verschoben werden, betonte Graf Bassewitz. Sonst schaffe man keine Rechtssicherheit für den Ökolandbau. Es sei nun endlich Zeit, die bestehende und in weiten Teilen gut funktionierende Ökoverordnung weiterzuentwickeln und „den untauglichen Kommissionsentwurf“ zu beerdigen.
Eine Weiterentwicklung fordert der
DBV auch im Hinblick auf die Naturschutzrichtlinien. Deren Umsetzung sei dringend verbesserungsbedürftig, betonte der Verband. Handlungsbedarf gebe es vor allem im Sinne einer Kooperation mit der Landwirtschaft, bei der Einbindung von Bürgern in die Planungen und zur Verbesserung der Rechtssicherheit für die Landnutzer. Der von der
EU-Kommission angekündigte Aktionsplan müsse die Probleme aufgreifen, um nicht „über die betroffenen Menschen hinweg“ Natur und Arten zu schützen. Die Landwirte erwarteten auch von den Naturschützern, dass sie sich nicht einer kritischen Analyse der bisherigen Umsetzung des EU-Naturschutzrechts verweigerten.