Die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes trete am 1. Januar 2011 in Kraft, so Schwarz am heutigen Mittwoch in Rendsburg. Das Gesetz müsse zwar noch durch den
Bundesrat, sei in der Länderkammer aber nicht zustimmungspflichtig.
Mit dem Gesetz werde unter anderem der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 €/Betrieb bei der steuerlichen Begünstigung von Agrardiesel sowie die betriebliche Obergrenze von 10.000 l beim Jahresverbrauch gestrichen. Beide Regelungen seien im vergangenen Jahr ausgesetzt worden, allerdings nur für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009.
Durch die ab Januar geltende - und nunmehr unbefristete - Regelung werde die Mineralölsteuer auf den in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Dieselkraftstoff unverändert um 21,48 auf 25,56 ct/l reduziert, und zwar ohne Verbrauchsbeschränkung, betonte Schwarz. Neben der Aufhebung des Selbstbehalts bleibe es bei der Bagatellgrenze von 50 €, bis zu der keine Erstattung gewährt werde.
„Die Koalition hat beim Agrardiesel Wort gehalten“, sagte Schwarz. Die Abschaffung von Selbstbehalt und Obergrenze sei unerlässlich gewesen, um die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Vergleich beim Agrardiesel zumindest teilweise abzubauen. Die Bauern könnten jetzt wieder verlässlich kalkulieren.
Der Präsident machte zugleich darauf aufmerksam, dass trotzdem innerhalb Europas ein Ungleichgewicht bei der Besteuerung von Agrardiesel herrsche. Nach wie vor gelte in Deutschland der EU-weit höchste Steuersatz auf Agrardiesel. „Die Harmonisierung muss weitergehen“, forderte Schwarz. Zwingend notwendig sei auch, dass die Zollverwaltung die eingetretenen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung von bis zu acht Monaten möglichst umgehend abbaue, mahnte Schwarz. (bvsh)