Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
31.01.2013 | 08:06 | Baurecht 

Bauernverband plädiert für besseren Schutz von Ackerflächen

Berlin - Bei der gestrigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Novelle des Baugesetzbuches plädierte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Helmut Born für einen stringenteren Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Ackerflächen
(c) proplanta
Als geladener Sachverständiger kritisierte Born zudem die beabsichtige Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung für Stallbauten im Außenbereich.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen in Bauland besonders begründet werden. Zuvor gilt es, Brachflächen, Gebäudeleerstand und Baulücken im Innenbereich zu nutzen.

„Wenn der Gesetzgeber die Innenentwicklung von Gemeinden und Städten stärken will, dann hat er unsere Unterstützung“, erklärte Born. Der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche sei wichtiger denn je. Noch immer gingen der Land- und Forstwirtschaft täglich über 80 Hektar wertvoller Boden wegen Versiegelung und Überbauung verloren. Der Deutsche Bundestag müsse nun im § 1 des Baugesetzbuches einem verbesserten Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen zum Durchbruch verhelfen.

Die beabsichtigte Einschränkung des Bauplanungsrechts für Ställe im Außenbereich lehne Born entschieden ab. Hiermit werde der untaugliche Versuch unternommen, Akzeptanzprobleme der Tierhaltung über das Baugesetzbuch zu lösen. Der Vorschlag der Bundesregierung würde allen voran die Kommunen in Schwierigkeiten bringen und zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die konsequente Anwendung des Dünge- und Umweltrechts sei wesentlich zielführender.

Durch die vorgesehene Verknüpfung der sogenannten Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich mit der UVP-Pflicht würden viele - auch kleinere Betriebe - in ihrer Entwicklung gebremst, warnte Born. Beim Vorschlag der Bundesregierung bestehe die Gefahr, dass über das Baurecht „NEIN“ gesagt werde, obwohl nach dem Umweltrecht nichts gegen das Bauvorhaben einzuwenden wäre.

Wenn der Deutsche Bundestag dieser Verknüpfung zustimme, würde für die Konkurrenzfähigkeit notwendiges Wachstum der Betriebe unterbunden. Mehr als 2,5 Millionen Erwerbstätige in Deutschland seien in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Milch, Fleisch, Eiern und Geflügel beschäftigt, also mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung eng verbunden. (dbv/Pp)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Pachtpreise in Mecklenburg-Vorpommern gestiegen

 EU-Bodenrichtlinie: Position des Europaparlaments steht

 Anbaufläche von Roggen in NRW steigt weiter

 Baden-Württemberg: Einigung beim Erosionsschutz steht

 Experten warnen vor weniger Bodenfrost

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken