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26.04.2013 | 10:32 | Baurecht 

Baugesetzbuch: Privilegierung gewerblicher Großställe abgeschafft

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag fraktionsübergreifend die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Damit wird der Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich an weitere Auflagen geknüpft.

Großstall
(c) proplanta
So erhaltendie Kreise, Städte und Gemeinden mehr Einfluss auf die Planung  jener großen Ställe, deren Bau in der Vergangenheit in einigen Regionen zu Konflikten geführt hat.

Bundesagrarministerin Ilse Aigner begrüßte die Zustimmung des Parlaments. „Die Hürden für den Bau großer gewerblicher Ställe im Außenbereich werden mit der Novelle des Baugesetzbuches deutlich höher gelegt. Nun bekommen die Kommunen genau jene Instrumente an die Hand, die sie gefordert hatten, um bei großen Projekten mehr Mitsprache zu haben“, sagte Aigner.

Im Detail sieht die Gesetzesnovelle vor, dass gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nicht mehr privilegiert sind, wenn für diese Anlagen eine standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muss. Das gilt zum Beispiel für Ställe mit 15.000 Hennen oder 1.500 Schweinen. Für diese Ställe ist künftig ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich.

„Mit den zusätzlichen Auflagen für große gewerbliche Ställe setzen wir ein zentrales Ergebnis aus unserem Diskussionsprozess über die Charta für Landwirtschaft und Verbraucher um. Diese erschwerten Bedingungen gelten nur für gewerbliche Anlagen. Standortbezogene landwirtschaftliche Tierhalter, die mehr als die Hälfte des benötigten Futters auf den eigenen Flächen produzieren können, bleiben hingegen auch in Zukunft privilegiert“, sagte Aigner. Damit bekräftigen wir unser Leitbild einer Landwirtschaft, bei der bäuerliche Familienbetriebe im Mittelpunkt stehen.

Mit der Novelle des Baugesetzbuches werden darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Verringerung des Flächenverbrauchs umgesetzt. So sieht das Gesetz vor, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geprüft werden muss, ob die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen notwendig ist. Dabei müssen vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten, miteingezogen werden. Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor wertvolle Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.

„Derzeit gehen in Deutschland durch Baumaßnahmen und Infrastrukturprojekte täglich rund 74 Hektar vor allem zu Lasten wertvoller land- und forstwirtschaftlicher Flächen verloren. Da der Boden die wichtigste Ressource für die Erzeugung unserer Lebensgrundlagen und die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen ist, müssen wir dem unbedachten Flächenverbr auch einen Riegel vorschieben. Umso wichtiger ist es, das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ fest im Baugesetzbuch zu verankern und Flächen, die für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind, bei der Aufstellung von Bauplänen zu schonen. Mit der neuen Regelung bekommen die Kommunen die nötigen Instrumente an die Hand, um vor Ort die richtigen Entscheidungen zu treffen“, sagte Aigner.


Flächennutzung in Deutschland

In Deutschland macht die landwirtschaftliche Fläche rund 50 Prozent der Gesamtfläche aus. Boden ist der wichtigste Produktionsfaktor für die Landwirtschaft. Allerdings nimmt die Landwirtschaftsfläche stetig ab. Zwischen 2000 und 2010 gingen den Landwirten in Deutschland rund 409.000 Hektar für die Nutzung verloren. Dieser Rückgang geht in großen Teilen auf die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche zurück.

Auch wenn diese Zunahme in den vergangenen Jahren rückläufig war, wächst die Siedlungs- und Verkehrsfläche derzeit immer noch um rund 74 Hektar pro Tag. Dabei sind noch nicht die Flächen mit eingerechnet, die als Ausgleichsflächen der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend entzogen sind. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte deshalb mit dem Bundesbauministerium einen Vorschlag zur Reform des Baurechts vorgelegt und auf die Verringerung des Flächenverbrauchs für Bau- und Verkehrsvorhaben auf Kosten von Agrarflächen gedrängt. (bmelv)
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