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24.01.2023 | 00:02 | Agrarförderung 

Bayern erhöht Förderung für Stallbau und weitet Tierwohlprogramm aus

Eichstätt - Der Freistaat stockt seine Förderung von Investitionen in Tierwohlställe deutlich auf. 

Stallbauförderung
(c) proplanta
Die Grenze für zuwendungsfähige Ausgaben in Tierwohlställe werde in diesem Jahr von 800.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro angehoben, sagte Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) am Montag in Eichstätt. «Mit der Erhöhung verschaffen wir investitionswilligen Tierhaltern mehr finanziellen Spielraum, ihre Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und ihren Tieren gleichzeitig noch artgerechtere Haltungsbedingungen zu ermöglichen.»

Die Änderungen würden nun mit der in Vorbereitung befindlichen Förderrichtlinie 2023 umgesetzt und stünden für die kommende, voraussichtlich im Mai 2023 beginnende Antragsrunde für das sogenannte Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) zur Verfügung.

Darüber hinaus solle auch das landeseigene Tierwohlprogramm «BayProTier» auch auf die Schweinemast und im Bereich der Rinderhaltung auf die Rindermast sowie -aufzucht ausgeweitet werden, so Kaniber. Während der Bund noch immer mit einem verlässlichen Tierwohl-Gesamtkonzept auf sich warten lasse, weite der Freistaat sein 2022 aufgelegtes Tierwohlprogramm aus. Wie im vergangenen Jahr blieben die Zuchtsauenhaltung und Ferkelaufzucht weiter im Tierwohl-Programm enthalten.

Ziel von «BayProTier» ist nach Angaben des Ministeriums die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Dies soll durch verbesserte Produktionsstandards (wie abgestimmte Wasser- und Futterversorgung, höheres Platzangebot, Bodenbeläge, Einstreu, natürliche Beleuchtung, Außenklimareiz, Zugang zu Auslauf im Freien) erreicht werden.

Der in Folge der freiwilligen Umsetzung höherer Tierhaltungsstandards entstehende wirtschaftliche Nachteil wird durch Fördersätze gemindert. Diese richten sich etwa nach der Zahl der Tiere und der gewählten Haltungsform.
dpa/lby
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