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05.07.2015 | 13:01 | Hofabgabeklausel 
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Bedenken gegen Hofabgabe bei teilweiser Erwerbsminderung

Berlin - Innerhalb der Bundesregierung bestehen Bedenken gegenüber Teilen einer Erweiterung der Abgabemöglichkeiten unter Ehegatten im Rahmen der Neugestaltung der Hofabgabeklausel.

Hofabgabeklausel
(c) proplanta
Die Vorbehalte richten sich dem Vernehmen nach gegen eine Ausweitung der Möglichkeit der Hofabgabe an den Ehepartner in Fällen einer teilweisen Erwerbsminderung. Bislang ist dies nur zulässig, wenn der abgebende Ehegatte voll erwerbsgemindert ist.

Gegen eine entsprechende Neuregelung haben sowohl das federführende Bundesarbeitsministerium als auch das Agrarressort Einwände erhoben. Sie sind offenbar rechtlicher Natur, beziehen sich aber auch auf mögliche finanzielle Folgen für die Alterssicherung, sollte diese Regelung in großer Zahl in Anspruch genommen werden. Man suche nach einer sachgerechten Lösung, die den Bedenken Rechnung trage, ohne die geplante Erweiterung aufgeben zu müssen, hieß es in der Unionsfraktion.

Insbesondere die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, hatte sich in den Verhandlungen mit der SPD für diesen Punkt stark gemacht. DerenA grarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier geht eigenen Angaben zufolge davon aus, dass der zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelte Kompromiss vollumfänglich umgesetzt wird. Spätestens im parlamentarischen Verfahren werde man dafür Sorge tragen, „dass keine unnötigen Abstriche gemacht werden“, sagte Priesmeier gegenüber AGRA-EUROPE.

In der Koalition wird damit gerechnet, dass der Gesetzentwurf zur Anpassung der Hofabgabeklausel bis Ende der Sommerpause vorliegen wird.Am 1. Januar 2016 soll die Neuregelung in Kraft treten. (AgE)
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Kommentare 
agricola pro agricolas schrieb am 05.07.2015 20:34 Uhrzustimmen(139) widersprechen(102)
Die europaweit einzigartige Frauendiskriminierung innerhalb der LW u.a. findet demgemäß nun wohl ihre Fortschreibung. Die wahren Gründe klingen allenfalls zwischen den Zeilen vorsichtig an; der Diebstahl am Bauerngeld MUSS gewährleistet sein, Mortler & Konsorten dürfen sich demnach weiterhin an UNSEREM GELD vergreifen damit anderweitige Pfründe gesichert werden können u. sich insbesondere hier keine finanziellen Abgründe auftun! - Armes Bauern-Deutschland!!! Ist eine solche rechtswidrige Ungerechtigkeit unsere Zukunft!!? BAUERNGELD für eine ILLEGAL abgesicherte FUNKTIONÄRSWELT!!!(?)
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