(c) proplanta Ein Richter des Amtsgerichts Vechta habe den Antrag gegen die amtierende Richterin für begründet gehalten, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mit.
Die Anwälte der beiden angeklagten Ex-Manager eines Futtermittelherstellers hatten im Laufe des Verfahrens etwa 15 Befangenheitsanträge gestellt. Den 49 und 63 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, ihren Kunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ihr Futter ausgestellt zu haben, obwohl sie bereits von einer Dioxin-Belastung wussten. Beide bestreiten die Vorwürfe. (dpa/lni)
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