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03.12.2015 | 09:04 | Agrar-Beratung 

Beratungsleistungen im Agrarbereich werden ab 2016 gefördert

Schwerin - Erstmals erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern ab 15. Januar 2016 Kosten zur Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Agrarbereich.

Beratungsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern
(c) proplanta
„Wir sind der Auffassung, dass über die Beratung der Landwirte effektiv und direkt unsere Ziele erreicht werden können. Denn wir wollen eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern fördern. Dabei sollen Aspekte des Klimawandels und der Erhalt der Biodiversität ebenso berücksichtigt werden. Außerdem wollen wir die Tierhalter animieren, noch mehr für das Tierwohl zu leisten“, fasst Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Spektrum der Beratungsleistungen zusammen.

So wird es je Beratung maximal 1.500 Euro Förderung geben. Es sind je Landwirt drei geförderte Beratungen im Jahr möglich. Die Förderung beläuft sich auf 60 bis 90 Prozent der Ausgaben, je nach Förderschwerpunkt. Bei einer Erstberatung ist sogar eine Förderung von 100 Prozent möglich.

Die Beratung muss von einem Beratungsunternehmen angeboten werden, das an einem europaweiten Vergabeverfahren teilgenommen hat und dort den Zuschlag für den angebotenen Beratungsschwerpunkt erhielt. Gleiches gilt für die zum Einsatz kommenden Beratungskräfte. Diese werden ab sofort auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern in der Rubrik Service/Förderungen veröffentlicht.

Die Beratung muss inhaltlich einem der neun förderfähigen Schwerpunkte zuordenbar sein. Die Schwerpunkte sind:

- Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,

- dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen,

- Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,

- Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,

- Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,

- Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,

- Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,

- Diversifizierung, einschließlich Maßnahmen, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,

- Fragen des Ökolandbaus.

Der zu Beratende muss außerdem Landwirt in MV sein. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenden sich Landwirte an eines der zugelassenen Beratungsunternehmen. Das Antragsverfahren und die Förderung werden über diese abgewickelt.

Bis 2020 stehen insgesamt 18,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

Außerdem findet am 27. Januar 2016 in Güstrow eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema statt. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung sowie die Lister der anerkannten Unternehmen ist dieser Pressemitteilung angefügt.
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