Die neuen Beschränkungen zum Schutz des Grundwassers vor
Nitrat sollten zwar an diesem Freitag im
Bundesrat beschlossen werden, um Strafzahlungen zu vermeiden, teilten Umweltministerin Svenja Schulze (
SPD) und
Agrarministerin Julia Klöckner (
CDU) am Mittwoch mit. Sie setzten sich bei der
EU-Kommission aber dafür ein, dass Teile erst bis zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen.
Klöckner und Schulze kommen damit Forderungen des Bauernverbands und mehrerer Bundesländer nach, die unter Verweis auf das Coronavirus mehr Zeit gefordert hatten.
2018 hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland verurteilt, weil das europäische Recht nicht ausreichend umgesetzt wurde und Nitratwerte an vielen Messstellen zu hoch waren.
Wenn der Bundesrat den neuen Regeln nun zustimme, «können wir davon ausgehen, dass die EU-Kommission zunächst von einer weiteren Klage und damit verbundenen Strafzahlungen absieht», teilten Schulze und Klöckner mit.
Einige der Regelungen - etwa die Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete, für die besonders strenge Düngeregeln gelten sollen - müssten nach dem Beschluss des Bundesrats zwischen den Ländern und dem Bund erarbeitet werden.
«Für diese Arbeiten hatte die EU-Kommission Deutschland bislang nur eine sehr kurze Frist eingeräumt», erklärten die Ministerinnen. Ziel sei nun, die Frist für die differenziertere Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. «Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen», hieß es.