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31.03.2020 | 14:54 | Steuerliche Tarifermäßigung 

Bessere Risikoabsicherung für Landwirte: Tarifglättung in Kraft getreten

Berlin - Zur besseren Risikoabsicherung der Landwirte hatte sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, für eine dreijährige steuerliche Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt – die so genannte Tarifglättung.

Tarifglättung Risikoabsicherung Landwirte
Neue dreijährige steuerliche Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft in Kraft getreten. (c) proplanta
Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Tarifermäßigung bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen kann, indem gute mit schlechten Jahren ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird.

So hatten viele Landwirte etwa aufgrund der Dürre im Jahr 2018 teils massive Ernteeinbußen zu beklagen, regional wurden auch 2019 aufgrund von Trockenheit weniger Erträge verzeichnet.

Die Tarifglättung wurde daraufhin bereits mit dem Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt und der EU-Kommission zu endgültigen Genehmigung vorgelegt. Diese liegt nun vor, die Tarifermäßigung ist in Kraft getreten.

Julia Klöckner: „Es freut mich, dass unser Vorschlag umgesetzt, die Tarifglättung nun möglich ist. Das ist eine wichtige Erleichterung – das haben uns nicht zuletzt die teils sehr trockenen Jahre 2018 und 2019 deutlich vor Augen geführt. Mit der Tarifermäßigung unterstützen wir ganz konkret jene land- und forstwirt­schaftlichen Betriebe, die stark von witterungsbedingten Schwankungen betroffen sind.“

Die Tarifermäßigung erfolgt auf Antrag. Konkret wird bei der Tarifermäßigung die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommen­steuerbelastung eines Dreijahreszeitraums mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung ver­glichen, die sich ergeben hätte, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem der drei Jahre gleich hoch gewesen wären.

Ist beispielsweise die tarifliche Einkommensteuer aus den Veranlagungszeiträumen 2014 bis 2016 höher als die Einkommensteuer aus der Ver­gleichsrechnung, würde das Finanzamt die tarifliche Steuer des Veranlagungszeitraums 2016 senken.

Aus die­sem Grund ergingen die Steuerbescheide von Land- und Forstwirten ab dem Jahr 2016 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Tarifermäßigung kann für die Dreijahreszeiträume 2014 - 2016, 2017 - 2019 und 2020 - 2022 angewendet werden.

Derzeit werden noch die letzten Vorbereitungen zur verwaltungsseitigen Umsetzung durch die Finanzverwaltungen vorgenommen, so dass Land- und Forstwirte in Kürze bei ihrem Finanzamt die Tarifermäßigung beantragen können.
BMEL
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