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23.10.2012 | 20:37 | Tatvorwurf Untreue 

Bewährungsstrafe und Geldbuße im Funke-Prozess gefordert

Oldenburg - Der frühere Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Untreue in zwei Fällen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten erhalten.

Gerichtsurteil
(c) liveostockimages - fotolia.com
Außerdem solle der ehemalige SPD-Politiker eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen, sagte der Anklagevertreter am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Funke räumte in seinem Schlusswort ein, Fehler gemacht zu haben.

Den Tatvorwurf sieht die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, weil sich Funke die Feier für seine Silberhochzeit im Jahr 2007 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) finanzieren ließ. Zudem sei das Gehalt für den mitangeklagten Verbandsgeschäftsführer ohne Genehmigung des Vorstands erhöht worden. Funke war zu der Zeit ehrenamtlicher Vorsteher des Wasserverbandes.

Oberstaatsanwalt Rolf Marquardt sagte in seinem Plädoyer, er schätze Funkes Lebensleistung. «Aber Herr Funke hat hier einen Fehler gemacht.» Der mitangeklagte OOWV-Geschäftsführer habe zunächst ohne Wissen Funkes eine Rechnung für die Silberhochzeit in Höhe von 8.000 Euro bezahlt. «Alles wäre noch zu retten gewesen, wenn Funke das Geld zurückgewiesen hätte.»

Für den mitangeklagten Geschäftsführer forderte Marquardt ein Jahr und sechs Monate sowie eine Buße von 20.000 Euro. Beide Haftstrafen sollen zur Bewährung ausgesetzt werden. (dpa)
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