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10.07.2022 | 15:06 | Brauwirtschaft 

Bierbrauer fordern weitere Entlastungen

Berlin - Vertreter der heimischen Brauwirtschaft haben eine Verlängerung und Entfristung steuerlicher Hilfen gefordert, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden sind.

Bierproduktion
(c) proplanta
Bei einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag (4.7.) in Berlin appellierte der Deutsche Brauer-Bund an die Abgeordneten, im Interesse der mittelständisch geprägten Brauwirtschaft und insbesondere der zahlreichen Klein- und Kleinstbetriebe die durch die Europäische Union eingeräumten Möglichkeiten einer Staffelspreizung der verminderten Biersteuersätze auch weiterhin zu nutzen. Dies diene dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zwischen kleineren und großen Brauereien und schütze insbesondere auch „die einzigartige, handwerklich geprägte Bierlandschaft und regionale Vielfalt in Deutschland“.

Daher habe die EU den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt, kleine Brauereien einer bis zu 50 % reduzierten Bierbesteuerung zu unterwerfen, stellte der Brauer-Bund fest. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, da die Auswirkungen der zwei Jahre andauernden Corona-Krise kleine Brauereien besonders hart träfen.

„Viele dieser meist familiengeführten Betriebe stehen derzeit mit dem Rücken zur Wand“, beklagte der Verband in der Anhörung, in der es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ging, mit dem unter anderem Bierwürze von der Biersteuer befreit werden soll.

Der Bayerische Brauerbund wies auf die Substanzverluste im brauwirtschaftlichen Mittelstand hin. Insgesamt 234 Braustätten mit einer Jahreserzeugung zwischen 5.000 hl und 200.000 hl, die alle Träger einer oft Jahrhunderte alten Braukultur gewesen seien, seien schon für immer verschwunden. Daher solle die aktuelle Regelung der Biersteuer-Mengenstaffel unbefristet weitergeführt werden, was Schätzungen zufolge nur 3,5 Mio Euro pro Jahr kosten würde.

Die bayerischen Brauer verlangten darüber hinaus die Fortführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung des Vor-Ort-Verzehrs von Speisen in der Gastronomie. Denn nach den Belastungen durch die Corona-Pandemie führe nun die hohe Inflationsrate zu einer Konsumzurückhaltung, die auch wieder das Gastgewerbe treffe. Ein Preissprung durch das Ende der Mehrwertsteuerreduzierung hätte weitere Umsatzeinbußen zur Folge. 
AgE
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