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25.04.2013 | 09:12 | Patentgesetz 

Biopatente könnten Züchtungsfortschritt bremsen

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere ab und verweist auf den bewährten Sortenschutz in der Pflanzenzucht und auf vergleichbare Regelungen in der Tierzucht.

Pflanzenzucht
(c) proplanta
Anlässlich der Tagung „Biopatente und Landwirtschaft“ beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin fordert der DBV, dass Pflanzen und Tiere als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen nicht durch Patentierung der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen werden dürfen. „Unser ‚Open-Source-System’ in der Tier- und Pflanzenzucht bietet die Möglichkeit, vorhandenes biologisches Material frei zu verwenden und sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Landwirte und Züchter“, betont Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV im Vorfeld der Tagung.

Der DBV verfolgt die zunehmende Erteilung von Patenten auf konventionelle Züchtungsmethoden einschließlich ihrer Erzeugnisse und Nachkommen sehr kritisch. Der Bauernverband erinnert daran, dass „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung nach dem deutschen Patentgesetz ausdrücklich ausgenommen seien. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung müsse sich zwingend auf die Patentierbarkeit der auf diesem Wege gezüchteten Pflanzen und Tiere erstrecken. Ansonsten würde die sinnvolle Ausnahmeregelung im Bereich der Biopatente ausgehöhlt, so der DBV.

Der DBV fordert anlässlich der aktuell anstehenden Änderung des Patentgesetzes eine gesetzliche Klarstellung. Bereits Anfang 2012 haben alle Fraktionen des Bundestages in einem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung aufgefordert, eine Änderung des Deutschen Patentgesetzes vorzuschlagen, damit keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden.

Es sei sehr im Sinne der Landwirte, dass hier ein parlamentarischer Konsens gefunden wurde. Denn das Patentrecht sei auf technische Erfindungen ausgelegt und biete im Bereich der Biopatente Grauzonen und Schlupflöcher, kritisiert der DBV. Es reiche nicht aus, die Patente in Einspruchsverfahren anzufechten. Die Rechtsunsicherheiten müssten grundsätzlich bereits im Gesetz beseitigt werden.

An die EU-Kommission appelliert der DBV, bei der angekündigten Überarbeitung des Saatgutverkehrsrechtes für eine breite genetische Sortenvielfalt zu sorgen. Einschränkungen bei alten Sorten oder Erhaltungssorten dürfe es nicht geben. (dbv)
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