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11.07.2019 | 14:15 | Plastikindustrie 

Bisphenol A besonders besorgniserregender Stoff

Luxemburg - Die in vielen Alltagsprodukten enthaltene Chemikalie Bisphenol A ist nach einem Urteil des EU-Gerichts zu Recht als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft.

EU-Gerichtsurteil zu Bisphenol A
(c) proplanta
Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, den auch als BPA bekannten Stoff auf eine entsprechende Warnliste zu setzen. Er gilt als hormonell wirksam und schädlich für die Fortpflanzung. (Rechtssache T-185/17)

Bisphenol A ist nach Angaben des Umweltbundesamts eine der am meisten genutzten Chemikalien. Der Stoff wird in der Kunststoff-Produktion verwendet. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon hergestellt. BPA ist in Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen oder auch Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen enthalten.

Der Hersteller- und Importverband PlasticsEurope hatte gegen die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff nach der REACH-Verordnung geklagt. Die Kläger kritisierten, dass die EU-Behörden Bisphenol A als Zwischenprodukt nicht von der Einstufung ausgenommen hatten. Gemeint ist ein Stoff, der nur in der Produktion entsteht oder verwendet wird und selbst nicht in Verkehr kommt.

Die EU-Richter wiesen dies zurück. Der Status als Zwischenprodukt schließe die Einstufung als besonders besorgniserregend nicht aus. Die Aufnahme in eine «Kandidatenliste» für zulassungspflichtige Stoffe diene vor allem der besseren Information: Öffentlichkeit und Fachkreise sollten so besser über Risiken und Gefahren aufgeklärt werden, erläuterte das Gericht.
dpa
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