(c) proplanta Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, den auch als BPA bekannten Stoff auf eine entsprechende Warnliste zu setzen. Er gilt als hormonell wirksam und schädlich für die Fortpflanzung. (Rechtssache T-185/17)
Bisphenol A ist nach Angaben des Umweltbundesamts eine der am meisten genutzten Chemikalien. Der Stoff wird in der Kunststoff-Produktion verwendet. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon hergestellt. BPA ist in Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen oder auch Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen enthalten.
Der Hersteller- und Importverband PlasticsEurope hatte gegen die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff nach der REACH-Verordnung geklagt. Die Kläger kritisierten, dass die EU-Behörden Bisphenol A als Zwischenprodukt nicht von der Einstufung ausgenommen hatten. Gemeint ist ein Stoff, der nur in der Produktion entsteht oder verwendet wird und selbst nicht in Verkehr kommt.
Die EU-Richter wiesen dies zurück. Der Status als Zwischenprodukt schließe die Einstufung als besonders besorgniserregend nicht aus. Die Aufnahme in eine «Kandidatenliste» für zulassungspflichtige Stoffe diene vor allem der besseren Information: Öffentlichkeit und Fachkreise sollten so besser über Risiken und Gefahren aufgeklärt werden, erläuterte das Gericht.
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