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10.12.2010 | 14:19 | Patentrecht  

BÖLW: Brokkoli-Entscheidung ist ein Erfolg - aber kein Durchbruch

Berlin - Mit Erleichterung hat die Ökologische Lebensmittelwirtschaft die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zur Kenntnis genommen, nach der biologische Verfahren bei der Kreuzung von Pflanzen nicht mit Patenten belegt werden können.

Brokkoli
(c) proplanta
„Damit ist aber noch kein Durchbruch erzielt“, kommentierte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Entscheidung. „Schon oft sind bereits erteilte Patente auf Leben nach Einsprüchen wieder zurück genommen worden. Das geht aber nur, wenn auch irgendjemand Einspruch erhebt. Weil das dem Beschwerdeführer hohe Kosten verursacht und weil obendrein die interessierten Firmen das Patentamt mit einer Flut von Anträgen bombardieren, werden immer wieder auch Patente „durchrutschen“, die eigentlich gar nicht hätten erteilt werden dürfen“. Löwenstein sieht jetzt Landwirtschaftministerin Ilse Aigner in der Pflicht: „Die Ministerin hat sich mehrfach gegen Patente auf Tiere und Pflanzen ausgesprochen. Sie muss jetzt in Brüssel aktiv werden, damit das Europäische Patentabkommen endlich so gestaltet wird, dass Patente wie z.B. auf Brokkoli gar nicht mehr angenommen werden können“, forderte der BÖLW-Vorsitzende.

Löwenstein wies darauf hin, dass gerade der „open-source“-Charakter der Züchtungsarbeit die großen Fortschritte in den letzten Jahrzehnten ermöglichte. „Züchter brauchen den freien Zugriff auf die Vielfalt aller Sorten bzw. Rassen. Das bestehende Sortenschutzrecht reicht völlig aus, um die geistige Leistung zu schützen, die in dieser Arbeit steckt. Patente blockieren die Weiterentwicklung, auf die wir in der Landwirtschaft dringend angewiesen sind!“ (bölw)
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