Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die sogenannten ökologischen Vorrangflächen habe das
Landwirtschaftsministerium auf den Weg gebracht, teilte das Ministerium am Freitag mit.
«Die Maßnahmen sind geboten, denn seit Anfang April sind Niederschläge außergewöhnlich lange ganz ausgeblieben», sagte
Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU).
Anträge müssen
Bauern beim Förder- und Fachbildungszentrum (FBZ) oder beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (
LfULG) stellen. Die ökologischen Vorrangflächen sollen die
Artenvielfalt fördern und den Boden- und
Gewässerschutz verbessern. Landwirte müssen einen Teil ihrer
Ackerfläche so nutzen, um
EU-Direktzahlungen zu bekommen.
Weiter können landwirtschaftliche
Betriebe, die wegen der
Dürre in Existenznot geraten, Zuschüsse vom Land bekommen. Voraussetzung dafür ist laut Ministerium, dass die gesamtbetrieblichen Umsatzerlöse im Dürrejahr die durchschnittlichen Umsatzerlöse der vergangenen drei Jahre um mehr als 30 Prozent unterschreiten.
Der finanziellen Schaden kann laut Ministerium durch einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent ausgeglichen werden. Das Geld müssen die Landwirte nicht zurückzahlen. Ansprechpartner dafür ist das LfULG. Von einer großen Trockenheit sind vor allem Landwirte in Nordsachsen betroffen - darunter der Raum Leipzig und Meißen sowie die Lausitz.