«Durch den Eintrag der ASP in den Hausschweinbestand hat sich die Situation für die schweinehaltenden
Betriebe einschneidend verändert», sagte
Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Er habe sich deshalb erneut an Bundesagrarministerin Julia Klöckner gewandt und die Forderung nach Unterstützung bekräftigt. Sein Ressort habe das Bundesministerium zu einem Gespräch mit dem Brandenburger Verbraucherschutzministerium und Schweinehaltern am kommenden Freitag eingeladen.
Der
Landesbauernverband Brandenburg dringt auf zusätzliche Hilfen. Präsident Henrik Wendorff hatte am Donnerstag einen Schutzschirm für die betroffenen Betriebe verlangt, weil die Schweinehaltungen einer ganzen Region unverschuldet wirtschaftlich vor dem Abgrund stünden.
Agrarstaatssekretärin Silvia Bender hatte der CDU-Politikerin Klöckner vorgeworfen, sie habe eine zusätzliche Unterstützung zurückgewiesen. Das wies das Ressort in Berlin zurück und erklärte, alle Möglichkeiten zur Unterstützung würden genutzt. Für das Krisenmanagement sei allerdings das Bundesland verantwortlich.
Die oppositionelle Linksfraktion im Landtag hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zu einem Schweinepest-Krisengipfel aufgefordert. Die Landesregierung hatte daraufhin am Mittwoch erklärt, ein zusätzlicher Krisengipfel sei nicht erforderlich, weil die Ministerien eng zusammenarbeiteten.
Am Freitag vor einer Woche waren bundesweit die ersten Fälle der Afrikanischen
Schweinepest in Hausschweinbeständen in Brandenburg bekanntgeworden. Ein Bio-Betrieb in Neiße-Malxetal südöstlich von Cottbus mit 200 Tieren und zwei Kleinsthalter mit zwei und vier Tieren in Letschin nördlich von Frankfurt (Oder) sind betroffen - alle liegen an der Grenze zu Polen.
Nach Angaben des Brandenburger Verbraucherschutzministeriums sind keine weiteren Verdachtsfälle bei Hausschweinen bekannt. Die schwere Virusinfektion ist für Wild- und Hausschweine meist tödlich, aber für Menschen ungefährlich.
Die betroffenen Landkreise Spree-Neiße und Märkisch-Oderland veröffentlichten am Freitag die Anordnungen für eine Sperrzone zum Schutz vor einer Ausbreitung der Tierseuche. Diese umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. Darin müssen
Schweinehalter die Tiere absondern, so dass sie nicht mit anderen Tieren in Berührung kommen. Der
Betrieb darf nur mit Schutzkleidung betreten werden. Schweine dürfen die Sperrzone nicht verlassen oder dorthin gebracht werden.