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19.08.2019 | 14:41 | Tierschutz-Kontrollen 

Brandenburg: Tierschutz in Schlachthöfen soll stärker kontrolliert werden

Potsdam - Nach wiederholter Kritik an Zuständen in Schlachthöfen setzt sich Brandenburg für mehr Tierschutz-Kontrollen ein.

Tierschutz in Schlachthöfen
Die Zahl der Schlachtbetriebe in Brandenburg ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die rot-rote Landesregierung will sich für mehr Tierschutz-Kontrollen einsetzen. (c) contrastwerkstatt - fotolia.com
Kurzfristig seien anlassbezogene Überprüfungen der Schlachtstätten für Rinder durch die Lebensmittel- und Veterinärämter der Landkreise angeordnet worden, teilte das Justizministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion mit.

Um Missstände bei der Schlachtung von Tieren zu vermeiden, setzt sich die rot-rote Brandenburger Landesregierung dafür ein, dass die entsprechenden Bereiche in den Schlachthöfen per Videokamera überwacht werden, wie es in der Antwort weiter heißt. Das Land fordere die Bundesregierung daher auf, die Videoüberwachung rechtlich zu verankern.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in einer Entschließung im März aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Schlachtbetriebe zu einer kameragestützten Überwachung in besonders tierschutzrelevanten Bereichen verpflichtet.

Laut Brandenburgs Justizministerium gibt es derzeit einen intensiven Fachaustausch zwischen Bund und Ländern über die rechtlichen Grundlagen dieses Vorhabens. Daher könne noch kein Termin genannt werden, ab wann die Videoüberwachung in Brandenburg eingeführt werde.

Wie es in der Antwort an die Grünen-Fraktion weiter heißt, gibt es auf Bund-Länder-Ebene eine intensive Diskussion über verstärkte amtliche Tierschutzkontrollen in Schlachthöfen. Neben einheitlichen Standards gehe es dabei auch um Umfang und Inhalt der Kontrollen sowie über die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Ämter und Schlachtbetriebe. Brandenburg unterstütze alle Aspekte, die sich positiv auf den Tierschutz in Schlachtstätten auswirkten.

Der Grünen-Agrarpolitiker und Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Benjamin Raschke, verlangte eine Pflicht zur Installation von Kameras statt einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Betriebe.

In jüngster Zeit war es immer wieder zu Berichten über zum Teil gravierende Verstöße gegen den Tierschutz in deutschen Schlachthöfen gekommen. Laut Justizministerium sind zwischen 2014 und 2018 bei Kontrollen in Brandenburger Schlachtbetrieben 97 Verstöße gegen den Tierschutz registriert worden. In 28 Fällen habe es Verstöße im Zusammenhang mit Ruhigstellen, Betäubung, Schlachtung und Tötung von Tieren gegeben.

In Brandenburg hat die Zahl der Schlachtbetriebe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. 2013 gab es 142 Betriebe, im vergangenen Jahr waren es bereits 175. Für das Jahr 2008 weist die Statistik 25 Betriebe aus. Zu dieser Zeit waren allerdings nur größere Betriebe registriert.

Eine Zulassungspflicht für kleinere handwerkliche Schlachtereien besteht erst seit 2010. Die meisten Zulassungen gab es für die Schlachtung von Rindern und Schweinen, gefolgt von Schafen und Ziegen.

Von 2013 zu 2014 nahmen die Routinekontrollen durch amtliche Mitarbeiter sprunghaft von 55 auf 333 zu. Im vergangenen Jahr waren sie jedoch wieder auf den Stand von 2013 gesunken. Die sogenannten anlassbezogenen Kontrollen schwankten zwischen 2013 und 2018 im einstelligen Bereich.
dpa/bb
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